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Parkrempler mit Unfallflucht wird hart bestraft  E-Mail

Unfallflucht gilt als Straftat

flüchtende  Parkrempler begehen eine StraftatWer bei einem verursachten Parkrempler flüchtet, begeht eine Straftat und wird je nach Sachschaden und anderen Ereignissen und Umständen, mit einer saftigen Strafe von einem Monatsgehalt bis zu mehreren Tausend Euro rechnen müssen. Schon alleine die Geldstrafe tut weh, es kommen noch weitaus mehr Konsequenzen auf den "flüchtigen Parkrempler" zu.

Neben der Geldstrafe, bekommt der Parkrempler dann in jedem Fall mind. 7 Punkte in Flensburg, Fahrverbote von einem bis mehrere Monate (bei größeren Schäden ab 6 Monate) und auch Haftstrafen können drohen. Weitere gravierende Kosten kommen dann von der Haftpflichtversicherung hinzu, diese zahlen zwar erst den Schaden des geschädigten Fahrzeughalters, holen sich das Geld (Höchstgrenze 5000 Euro) aber wieder vom Verursacher zurück. Zudem findet eine Zurückstufung des Schadenfreiheitsrapattes statt. Natürlich muss der Verursacher seinem Schaden am Fahrzeug selber tragen, denn in den meisten Fällen verweigert sogar eine Vollkasko-Versicherung den Schaden zu übernehmen.

Natürlich muss der Verursacher erst einmal gefasst werden! Aber es gibt schon sehr zuverlässige Methoden, durch Lackuntersuchungen den Hersteller einzugrenzen um dann bei Händler & Werkstätten an Informationen zu kommen. Auch die Aussagen der gefassten Verursacher "Ich habe nichts gemerkt oder gehört" zieht nicht mehr. Verschiedene Unfallflucht-Sachverständigen können heutzutage mit raffinierten Messungen und Methoden nachweisen, das der Rempler an sich, sowohl spürbar als auch hörbar war!


Der einfachste und sicherste Weg ist auch der billigere - Stehen bleiben und den Fall irgendwie zur Anzeige bringen!

Was ist zu tun bei einem Parkrempler wo kein Besitzer aufzufinden ist?
Reicht ein Zettel an der Windschutzscheibe?
 
Um es gleich vorne weg zu nehmen: Nein ein Zettel auf der Windschutzscheibe reicht nicht aus!
Bleiben Sie am Fahrzeug stehen, versuchen Sie über die Anwohner herauszufinden um Wessen Fahrzeug es sich handelt. Kann Ihnen keiner eine hilfreiche Aussage geben, rufen Sie die Polizei an und bringen sie den Unfall zur Anzeige! Wenn Sie kein Handy dabei haben sollten, versuchen Sie es vielleicht am besten bei den unmittelbaren Anwohnern! Das Gesetz schreibt in diesem Fall eine mindest Verweildauer von 30 Minuten vor, erst danach dürfen Sie den Unfallort verlassen um zum Beispiel eine Telefonzelle aufzusuchen!
 
lost-update - Fotolia.com
 

 

 

 

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