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Ein Fahrzeug ohne eigenen Antrieb der von einem Kraftfahrzeug mitgeführt wird, bezeichnet man als Anhänger. Er dient zum transportieren verschiedenster Dinge (Autos, Boote, Möbel allgemeine Gegenstände, Müll, etc.) - kann aber auch in Form eines Wohnwagens sein. Wer einen Anhänger mit welchem Gewicht ziehen darf und was zu beachten ist wollen wir in diesem Artikel erläutern.
Die richtige Fahrerlaubnis:
Wer den alten Führerschein Klasse 3 besitz ist hier klar im Vorteil - denn der EU-Führerschein "Klasse B" der 1999 eingführt wurde, beschränkt das zu ziehende Gewicht (nicht ohne Grund) enorm. Nur mit zusätzlichen Prüfungen hat man die Möglichkeit einen gleichwertigen Führerschein zu erhalten.
alte Führerscheinklasse 3:
Mit dem Besitz der Führerscheinklasse 3 dürfen Anhänger bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht gezogen werden. Das Gespann (Fahrzeug + Anhänger + Last) darf bis zu 7.5 Tonnen wiegen.
Führerscheinklasse B:
Wer den Führerschein ab 1999 abgelegt hat, darf nur noch einen Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse ziehen oder bis zur Höhe des Leergewichts des eigenen Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse des Gespannes (Fahrzeug + Anhänger + Last) von bis zu 3.500 kg.
Um das zulässige Gesamtgewicht der Anhängelast oder des Gespannes zu erhöhen sind die Führerscheinklassen BE und C1 notwendig.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: Der Führerschein
Technische Vorraussetzung:
Um einen Anhänger zu ziehen, muss dieser angemeldet sein und benötigt ein amtliches Kennzeichen. Desweiteren sind auch wie beim Kraftfahrzeug, Hauptuntersuchungen in wiederholenden Intervallen von 2 Jahren notwendig. Für verschiedene Anhänger, wie z. B. Gepäck- oder Wohnanhänger muss jeweils eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Beim Mitführen eines Anhängers gilt grundsätzliches zu beachten: Das Leergewicht Ihres Fahrzeuges ist der Referenzwert des Gesamtgewichtes Ihres Anhängers, es gibt nur bei einigen Fahrzeugen eine Ausnahme. Bei Geländewägen zum Beispiel darf das eineinhalbfache Gewicht des Fahrzeuges gezogen werden. Die exakten Angaben finden Sie jedoch in Ihrem Fahrzeugbrief.
Die maximale Breite die ein Anhänger in Deutschland (variert innerhalb der EU) haben darf, liegt bei 2,55 Meter. Die maximale Länge beträgt 18 Meter. Dies gilt in allen EU Ländern bis auf die Ausnahme Serbien (hier 15 Meter).
Ein Anhänger ohne eigene Bremse darf nicht das Gesamtgewicht von 750 kg überschreiten. Oft sind das kleine einachsige Anhänger mit einem von 500 bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht mit denen man z.B. Abfälle, Großeinkäufe beim Baumarkt, etc. transportieren kann. Diese besitzen keine eigenen Bremsen sondern werden vom Zugfahrzeug gebremst.
Die größeren Anhhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht von 750-1500 kg haben ein bis zwei Achsen, hydraulische Stoßdämfer und eine eigene Bremse. Die sogenannte Auflaufbremse funktioniert im Prinzip ganz einfach, wenn Sie im Kraftfahrzeug auf die Bremse treten, drückt der Anhänger durch die Verzögerung des Kfz mit seinem Gewicht auf die eingebaute Bremse in der Deichsel.
Die maximal Geschwindigkeit beim Mitführen eines Anhängers liegt bei 80 Stundenkilometern. Bei Erfüllung besonderer Kriterien (Fahrzeug muss mit ABS ausgestattet sein und die Reifen am Anhänger müssen für Tempo 120 ausgelegt und jünger als sechs Jahre sein) kann eine höhere Geschwindigkeit (100 km/h) beantragt werden. Dazu muss dann eine "Tempo 100-Plakette" hinten an dem Anhänger angebracht werden.
Fahrtipps:
Beim ziehen eines Anhängers sollte jedem Fahrer klar sein das bei zu hoher Geschwindigkeit ein Anhänger leicht ins Schlingern kommen kann, besonders dann wenn falsch Beladen wurde.
Bei letzteren ist schon die vorgeschriebene Geschwindigkeit ausreichend um einen Unfall zu verursachen.
Gegen das Schlingern gibt es auch ein technisches Hilfsmittel das "ESP", dieses versucht durch gezieltes abremsen einzelner Räder am Zugfahrzeug das Aufschaukeln und Schlingern zu verhindern.
Beim Beladen ist auf das Gesamtgewicht und vorallem auf die zulässige Stützlast zu achten! Wird das Gesamtgewicht um ein paar Kilogramm überschritten ist das weniger tragisch. Das Überladen der Stützlast kann jedoch schon bei langsamer Fahrweise zum Schlingern oder auch zu einem verlängerten Bremsweg und so zu einem Unfall führen. Beachten sollte man auch, das der Anhänger und das Fahrzeug in einer Linie stehen sollten. Die Deichsel darf das Fahrzeug nicht weit nach unten oder oben drücken. Mindestens vier Prozent des Gewichtes soll auf der Kupplung liegen, aber nicht mehr als 25 Kilo. Am einfachsten ist es technische Hilfmittel zu installieren, mit dessen Hilfe man die Stützkraft messen kann.
Der ADAC rät: Alle Fahranfänger sollten ein spezielles Fahrsicherheitstraining absolvieren, hier werden gezielt das Manövrieren und Ausweichen oder auch das Rückwärtsfahren mit Anhänger geübt. Ausserdem wird wichtiges Grundwissen wie "Tipps zur Handhabung eines Anhängers" vermittelt.
Desweiteren sollte die Beladung je nach Art festgezurrt oder abgedeckt werden, so das keine Gefährdung durch herumfliegende Teile bei einer notwendigen Vollbremsung ausgeht. Ein Gegenstand von 10 Kilo kann zu einem Geschoß mit mehreren hundert Kilo Aufschlagsmasse werden.
Beim Anhängen sollte unbedingt auch das Abreisseil um die Anhängekupplung gelegt werden, diese zieht beim Abreisen des Hängers die Handbremse.
Zusätzlich sollten der Luftdruck der Reifen und die Beleuchtung des Anhängers regelmäßig überprüft werden.
Foto: ADAC
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