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Nach einer Panne oder einem kleinen Unfall bleibt immer die Frage "Selber oder abschleppen lassen". Doch beim Abschleppen via Seil oder Stange ist einiges zu beachten. Hier in diesem Artikel wollen wir Ihnen in knappen Stichpunkten Tipps für eine mögliche Situation geben.
Grundsätzlich gilt: nur Fahrzeuge die nicht mehr aus eigener Kraft bewegt werden können, dürfen auch abgeschleppt werden!
Motorräder - auch solche mit Beiwagen, dürfen generell nicht abgeschleppt werden!
Bei einer Panne sollten Sie als erstes den Ort des Geschehens absichern. Dieses tun Sie indem Sie das Warndreieck richtig aufstellen (auf der Autobahn mind. 150 - 400 Meter, bei belebten Straßen "bei schnellen Verkehr" mindestens 100 m). In manchen europäischen Ländern ist das Aufstellen von zwei Warndreiecken nötig!
Der nächste Schritt ist das Anbringen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseiles. Diese dürfen nur an die dafür vorgesehene Hacken bzw. Ösen befestigt werden - bitte nicht um die Stoßstange binden. Falls Sie keine Vorrichtung finden, sehen Sie mal in die Bedienungsanleitung Ihres Fahrzeuges - bei neueren Fahrzeugen liegt sie meist unter einer Abdeckung und/oder kann angeschraubt werden.
Beim Abschleppvorgang gilt: Beim abzuschleppenden Fahrzeug Gang rausnehmen, Warnblinklicht einschalten (auch das ziehende Fahrzeug) und Zündschlüssel einstecken. Das ist notwendig weil das Lenkradschloss könnte bei einem Abbiegevorgang einrasten und so unweigerlich zu einem weiteren Unfall führen. Bei einer Panne auf der Autobahn gilt, diese mit der nächsten Ausfahrt zu verlassen. Dies gilt auch, wenn der Weg zum Zielort über die Landstraße weiter ist. Desweiteren darf natürlich die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 km/h bei einem Abschleppvorgang nicht überschritten werden.
Abschleppen von Unfallfahrzeugen
Generell gilt: Bei einem Unfall indem das Fahrzeug beträchtlichen Schaden aufweist, einen Abschleppservice zu verwenden.
Bei leichteren Unfällen kann auch privat abgeschleppt werden.
Schäden bei denen ein Abschleppdienst beauftragt werden muss!
Lose Teile - Falls die Gefahr besteht das Kfz-Teile durch den Transport herabfallen und so den nachfolgenden oder entgegenkommenden Verkehr gefährden könnten sollte ein Abschleppdienst beauftragt werden.
Sind die Bremsen, die Lenkung, Räder, Reifen oder auch die Beleuchtung "Warnblinker" nicht mehr Funktionsfähig - muss ein Apschleppdienst konsultiert werden.
Tipp: Schleppen Sie ein Unfallfahrzeug nur ab wenn Sie Sicher sind, das keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer besteht!
Häufig Fragen:
Darf ich ein Fahrzeug auf der Autobahn abschleppen?
- Ja Sie dürfen, müssen die Autobahn aber auf jeden Fall mit der nächsten Ausfahrt verlassen. Hier schreibt der Gesetzgeber vor, den kürzesten Weg zur Werkstatt zu nehmen.
Muss der Abzuschleppende einen Führerschein besitzen?
- Nein - die Person die im abzuschleppenden Fahrzeug sitzt braucht - im Gegensatz zum Ziehenden - keinen Führerschein. Allerdings sollte eine erfahrene Person am Steuer sitzen. Personen unter 18 Jahren sind damit aber nicht gemeint - da die in der Regel keine Erfahrung in dieser Richtung haben.
Was ist besser Abschleppstange oder Abschleppseil?
- Die Abschleppstange ist eindeutig die bessere Wahl, da eine starre Verbindung besteht. Bei der Stange muss nicht ständig auf den Abstand geachtet werden - das Abschleppseil sollte beim Schleppvorgang immer gestrafft sein. Zudem hat man das ständige ruckeln und die Probleme beim Anfahren und Bremsen nicht so extrem. Desweiteren hilft sie beim Bremsen des abzuschleppenden Fahrzeuges, das sowieso durch die fehlende Hydraulik schwerer zu Bremsen und zu Lenken ist.
(Hinweis: Apschleppseile sind generell nur bis 4 Tonnen zugelassen, was darüber hinaus geht, darf nur noch mit der Abschleppstange gezogen werden - auch dann wenn das Seil theoretisch mehr Tonnen ziehen könnte)
Zusammengefasste Punkte die es zu beachten gilt:
- Zugkraft des ziehenden und Gesamtgewicht des zu ziehenden Fahrzeuges überprüfen
- Abschleppseil oder Apschleppstange gilt es vorschriftsmäßig zu besfestigen (Abschleppseil max. Länge 8 Meter)
- Warnblinker bei beiden Fahrzeugen einschalten
- Gang beim Abzuschleppenden Fahrzeug rausnehmen (bei Automatikgetriebe auf "N" stellen)
- Zündschlüssel beim Abzuschleppenden reinstecken
- Verständigungssignal ausmachen ( z.B. zweimal kurz Lichthube - Anhalten)
- Kurze Wege (bei Autobahnen - nächste Ausfahrt / kürzesten Weg zur nächsten Werkstatt)
- Maximale zulässige Höchstgeschwindigkeit beim Abschleppvorgang sind 50 km/h
Achtung: Nicht in allen europäischen Ländern ist das "Private-Abschleppmanöver" erlaubt. So ist z.B. in Spanien das "Private" Apschleppen generell verboten und kann mit hohen Bußgeldern belegt werden. In diesem Fall sollte man den dortigen Abschleppdienst rufen.
Foto: ExQuisine - Fotolia.com
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