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Der Ratgeber für Autofahrer

Alte Kfz-Steuertabelle (Erstzulassung bis 30.6.2009)

Für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung vor dem 5. November 2008 ist diese Steuertabelle aktuell!
Nach der neuen Steuerreform für die Kfz-Steuer gilt für Fahrzeuge die zwischen den 5. November 2008 bis 30. Juni 2009 eventuell noch die alte Steuertabelle. Hier wählt das Finanzamt automatisch das für Sie günstigere Modell!
Für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab 1.Juli 2009 finden Sie die Berechnungen auf folgender Seite: Kfz-Steuer 2009
 

Schadstoffklasse Schlüsselnummer
im Fahrzeugschein
Gültigkeit ab:
Steuer je angefangen 100 cm³
Hubraum in Euro
Ottomotoren Dieselmotoren
Euro-3, Euro-4,
3-Liter
30 bis 33, 36 bis 48, 53 bis 70, 72 bis75 01.01.2004  6,75 €  15,44 €
Euro 2  25 bis 27, 35, 49 bis 52, 71 01.01.2004  7,36 €  16,05 €
Euro 1 und vergleichbare  01, 02, 03¹²³, 04³, 09³, 11 bis 14, 16, 18, 21, 22, 28, 29, 34, 77 01.01.2005 15,13 €  27,35 €
andere, für die Fahrverbot bei Ozonalarm nicht galt 10³,15³,17,19,20,23,24 01.01.2005  21,07 €  33,29 €
schadstoffgeminderte,
für die Fahrverbot bei
Ozonalarm galt
 03, 04, 05*, 09 01.01.2005 25,36 €  37,58 €
 übrige  00, 05 bis 08, 10, 15, 88 01.01.2001  25,36 €  37,58 €

1) Bei einem Hubraum von mehr als 2.000 cm3 gilt die Schlüsselnummer uneingeschränkt als Nachweis, sofern diese vor dem 26. Juli 1995 zugewiesen wurde.
2) Bei einem Hubraum von 1.400 bis 2.000 cm3 muss zusätzlich durch eine Herstellerbescheinigung nachgewiesen sein, dass eine der im Anhang zu § 40 c Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) unter Nr. 2.2.1 (Anlage XXIIIStVZO), Nr. 2.2.2 (Anhang III A Richtline 70/220/EWG) oder Nr. 2.2.4 (Richtline 91/441/EWG) genannten Anforderungen erfüllt ist.
3) Kraftfahrzeuge mit Ottomotor müssen nachweislich vor dem 26. Juli 1995 mit Katalysator und geregelter Gemischaufbereitung (Gkat) ausgerüstet worden sein. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn im Fahrzeugbrief/-schein unter Ziffer 5 - Antriebsart - "OTTO/GKAT" und Schlüsselnummer "51" eingetragen sind. Eine entsprechende Eintragung unter Ziffer 33 ist gleichwertig.
4) Gilt nur für Fahrzeuge, die vor dem 1. Oktober 1986 erstmals zugelassen und vor dem 1. Januar 1988 als bedingt schadstoffarm A anerkannt wurden. Kraftfahrzeuge, die die D3- bzw. EURO 3-Grenzwerte einhalten, erhielten längstens bis zum 31.12.2005 eine befristete Steuerbefreiung von max. 127,82 € (Otto) 255,65 (Diesel), sofern die Fahrezuge vor dem 01.01.2000 erstmals zugelassen wurden.
Kraftfahrzeuge, die die D4- bzw. EURO 4-Grenzwerte einhielten, erhalten längstens bis zum 31.12.2005 eine befristete Steuerbefreiung von max. 306,78 € (Otto) 613,55 (Diesel), sofern die Fahrezuge vor dem
01.01.2005 erstmals zugelassen wurden. Sogenannte 3-Liter-Autos erhielten längstens bis zum 31.12.2005 eine befristete Steuerbefreiung von max. 511,29 €. Sogenannte 5-Liter-Autos erhielten längstens bis zum 31.12.2005 eine befristete Steuerbefreiung von max. 255,65 €, sofern die Fahrzeuge vor dem 01.01.2000 erstmals zugelassen wurden.


 


 

weiterführende Artikel:

  1. Kfz-Steuer 2013 - 2014
  2. Rechner für Kfz-Steuer
  3. Kfz Steuer ab 1.Juli 2009 für Drehkolben- Wankelmotor, Elektromotoren, Hybridfahrzeuge und Fahrzeuge mit alternativen Kraftstoffen

 

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