Die Alternative zur Gehaltserhöhung, ein Firmenfahrzeug!
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Wenn Unternehmen nicht dazu imstande sind, ihren Mitarbeitern eine Gehaltserhöhung zu ermöglichen, greifen sie oftmals auf Alternativen zurück. Die Auswahl dafür ist groß: eine betriebliche Altersvorsorge, Tankgutscheine oder ein Essenszuschuss. Besonders beliebt sind sowohl bei Arbeitgebern als auch bei –nehmer jedoch Firmenfahrzeuge. Von diesem Benefit profitieren nämlich beide Seiten: Einerseits kann der Angestellte einen schicken Wagen fahren, ohne sich selbst ein Auto kaufen zu müssen, andererseits erhält die Firma einige steuerliche Vorteile. Trotzdem stellt sich mitunter die Frage: Rentiert sich ein Firmenwagen wirklich?
Ein Dienstfahrzeug hat klare Vorteile, aber auch Nachteile
Ein Firmenwagen ist mehr als nur ein prestigeträchtiges Accessoire, es ist auch ein Mittel zum Zweck, denn:
- Festigen Arbeitgeber dadurch die Bindung des Angestellten an das Unternehmen.
- Erspart sich der Arbeitnehmer den Kauf eines eigenen Wagens, vor allem wenn er diesen nicht nur beruflich, sondern ebenso privat nutzen darf.
Trotzdem stellt sich – besonders auf Mitarbeiterseite – die Frage, ob und wann sich ein Firmenfahrzeug wirklich lohnt.
Was hat der Arbeitgeber davon?
Ein Unternehmen profitiert in erster Linie durch die steuerlichen Vorteile, die sich mit dem Kauf eines Wagens eröffnen:
- Es erhält rückwirkend die Umsatzsteuer zurück.
- Es kann alle anfallenden Kosten als Betriebsausgaben geltend machen.
- Sowohl das Bruttogehalt als auch die Lohnnebenkosten, die eine Firma für den Arbeitnehmer bezahlt, reduzieren sich.
Das klingt in erster Linie natürlich danach, als wäre der Betrieb der klare Gewinner. Dennoch darf nicht vergessen werden, dass Ausgaben wie TÜV, Instandhaltung, Sprit, Winterreifen oder Reparaturen von der Unternehmerseite getragen werden. Entscheidet man sich beispielsweise dafür, den Wagen nicht zu kaufen, sondern zu leasen, fallen monatlich zusätzliche Leasingkosten an.
Was ist besser: Leasen oder kaufen?
Leasing | Kauf | |
Vorteile |
+ Niedrige monatliche Raten + Raten können ebenfalls als Betriebsausgaben gelten gemacht werden |
+ 40 Prozent des Kaufpreises kann bereits im Anschaffungsjahr bei den Betriebsausgaben geltend gemacht werden + Kosten können während der nächsten sechs Jahre bei der Steuer abgesetzt werden |
Nachteile | - Höhe der Raten kann jedoch langfristig teurer sein als ein Direktkauf | - Kaufpreis ist eine hohe Investition |
Ein Leasingvertrag lohnt sich besonders für kleine und mittelständische Unternehmen, die den hohen Kaufpreis nicht finanzieren können. Dann sind die monatlichen Raten finanziell besser zu stemmen. Große Firmen hingegen entscheiden sich oft für den Direktkauf. Mehr zu diesem Thema sowie einige Rechenbeispiele gibt es in diesem Artikel von focus.de.
Wann lohnt sich die Alternative zur Gehaltserhöhung für den Mitarbeiter?
In erster Linie verspricht ein Firmenwagen Mobilität, ohne sich selbst ein Auto kaufen zu müssen. Ein zusätzlicher Bonus ist außerdem die Tatsache, dass der Arbeitgeber die anfallenden Kosten übernimmt. Die Vorteile treten jedoch nur in Kraft, wenn der Arbeitsvertrag dahingehend abgeändert wird. Ansonsten handelt es sich nämlich lediglich um eine Zuzahlung zum Gehalt, welche steuerpflichtig ist. Interessant wird es allerdings, wenn nicht nur der Arbeitnehmer, sondern dessen Familienangehörige ebenfalls den Wagen fahren dürfen und eine sogenannte Privatnutzung gestattet ist.
Das ist bei einer Privatnutzung zu beachten
Prinzipiell spricht nichts gegen eine private Nutzung des Firmenfahrzeugs, sofern dies im Vorfeld mit dem Arbeitgeber abgesprochen ist. Dann entsteht jedoch für den Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil, zu deren Angabe er steuerrechtlich verpflichtet ist.
Der Mitarbeiter hat zwei Möglichkeiten, den Privatanteil seiner Fahrten abzurechnen: durch einen Pauschbetrag oder das Führen eines Fahrtenbuches.
Fahrtenbuch | 1%-Regelung |
|
Vorteile |
+ Bei der Besteuerungsgrundlage handelt es sich um die konkrete Aufstellung der tatsächlich angefallenen Kosten durch die Privatnutzung+ 40 Prozent des Kaufpreises kann bereits im Anschaffungsjahr bei den Betriebsausgaben geltend gemacht werden |
+ Monatlicher Pauschalbetrag von einem Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs |
Nachteile |
- Detaillierte Angabe aller relevanter Fakten (einzelne Fahrten, Kilometerstand, Datum, zurückgelegte Kilometer, usw.) - Nachträgliche Änderung nicht möglich - Schriftform - Nur bei geringer Privatnutzung von Vorteil |
- Bemessungsgrundlage = Brutto-Listenpreis - Je teurer das Modell, umso höher die Abgaben - Lohnt sich nur, bei großer Privatnutzung |
Der wichtigste Punkt ist der Bruttolistenpreis des Neuwagens. Das bedeutet: Je höher der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs ist, umso höher fällt der Pauschalbetrag aus.