Versicherungswechsel 2013
Der Herbst steht bereits vor der Tür, der Jahreswechsel rückt unaufhörlich immer näher. Zeit also, die Autoversicherung auf den Prüfstand zu stellen. Denn innerhalb der nächsten Wochen werden die Beitragsbescheide für das kommende Jahr ins Haus „flattern“, die möglicherweise für manchen Fahrzeugbesitzer ein Erschrecken bedeuten können. Ein Versicherungswechsel kann zweifelsohne eine nicht unerhebliche Einsparung von mehreren Hundert Euro pro Jahr bedeuten, wobei jedoch nicht nur auf den günstigsten Preis zu achten ist.
Auf die Leistungen der Gesellschaften achten
Wenn der Autofahrer mit seinem bisherigen Versicherungsschutz zufrieden war, der ihm jedoch zu teuer geworden ist, dann sollte nach Angeboten der Versicherer geschaut werden, die den gleichen Schutz zu einem günstigeren Tarif anbieten. Mittels eines Onlinevergleichs ist es möglich, den individuellen Bedarf zu ermitteln. Vor allem die sogenannten „Billigtarife“ stellen sich vielfach als leistungsschwach dar. Zwar sind die Basisleistungen in der Haftpflicht häufig gleichlautend, aber wenn es dann um die Kostenübernahme bei einem Kaskoschaden geht, dann trennt sich nicht allzu selten die Spreu vom Weizen. So übernehmen beispielsweise nur leistungsstarke Tarife Schäden, die sich aus einer groben Fahrlässigkeit ergeben. Dies kann beispielsweise das Überfahren einer roten Ampel mit einem anschließenden Unfall sein.
Rabatt-Retter – nicht mehr bei jedem Versicherer im Vertrag inbegriffen
Viele Autofahrer schätzen den Rabatt-Retter, mittels dem es möglich ist, trotz eines einmaligen Unfalls den bisherigen Schadensfreiheitsrabatt zu erhalten. Jedoch haben die meisten Versicherer diese Inklusiv-Leistung aus dem Programm genommen. Einige Versicherer bieten den Rabattschutz nur noch gegen Aufpreis an, der etwa zwischen 10 und 20 Prozent liegt. Wer also bereits einen Vertrag mit dem Rabatt-Retter besitzt, sollte sich den Wechsel genau überlegen oder ausschließlich die Gesellschaften in den Vergleich nehmen, die diesen besonderen Schutz inklusive anbietet. Grundsätzlich kann der Rabattschutz abgeschlossen werden, wenn der Autofahrer älter als 23 Jahre ist und mindestens in der Schadensfreiheitsklasse 4 fährt.