Der ADAC rät, Auftragsbestätigungen solcher „Helfer“ nicht zu unterschreiben und deren Rechnungen wegen arglistiger Täuschung nicht zu bezahlen und stellt klar, mit der Firma ACN Verkehrssicherung nicht zusammenzuarbeiten oder diese bei Pannenfällen als Helfer zu beauftragen. Die Rechtsabteilung des Klubs leitet derzeit juristische Schritte gegen die unlautere Geschäftspraktik der Firma ein.
Die rund 1.000 offiziellen Straßendienst-Partnerbetriebe des Automobilklubs erkennt man an der Aufschrift: „Im Auftrag des ADAC“. Neben diesem Schriftzug steht der Name des Straßendienstunternehmens. (Auto-Reporter.NET/sr)(Foto: ADAC/Auto-Reporter.NET)