Wollen Sie dennoch beim Autokauf auf Nummer sicher gehen, dann sollten Sie mit der sozialistischen Einstellung auftreten, denn ein Sprichwort Lenins sagt: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“.
Sollte es danach zum wechselseitigen Einverständnis kommen und Sie das Auto kaufen, so sollten Sie darauf achten, dass der Verkäufer mit seiner Unterschrift dafür unterzeichnet, dass er für spätere Mängel am Fahrzeug nicht haftet. Das ist der Grundsatz beim Kauf eines Gebrauchtwagens und somit hat man für nachträgliche Mängel keine Gewährleistungsansprüche.
Hilfreich sind immer wieder folgende Tipps, die man unbedingt beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs beachten sollte:
- Zeugen
- Prüfung der Anzahl der Vorbesitzer
- Art der letzten Nutzung
- Kilometerstand absegnen lassen
- AU/ TÜV
- Batterie, Motor, Lackschäden, Unfallschäden
- Innenausstattung
- Probefahrt und Kaufvertrag.
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