Regeln bei Stau auf Autobahnen
Gerade in den Ferien ist auf Autobahnen vermehrt mit Staus zu rechnen. Doch die Tatsache dass man sich in einem Stau befindet heißt nicht automatisch, das Verkehrsregeln außer Kraft treten. Auch hierbei gilt es Regeln zu befolgen.
Spielregeln und Strafe bei Verstoß
- im Stau eine Rettungsgasse bilden (Verwarnungsgeld 20 Euro)
- (ohne Stau) Halten auf der Autobahn und auf dem Standstreifen ist verboten (Verwarnungsgeld 30 Euro) – beim Parken (Bußgeld 70 Euro und einen Punkt)
- im Stau ist das Telefonieren ohne Freisprechanlage verboten, sofern der Motor nicht ausgeschaltet ist (Bußgeld 60 Euro und einen Punkt)
- im Stau darf die Fahrbahn grundsätzlich nicht betreten werden - außer zur Unfallsicherung (Verwarnungsgeld 10 Euro)
- Rechts überholen ist nur dann erlaubt, wenn der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen steht oder mit höchstens 60 km/h fährt und dann auch nur mit einer Differenzgeschwindigkeit von höchstens 20 km/h (Bußgeld 100 Euro und einen Punkt)
- im Stau darf der Seitenstreifen nicht benutzt werden (Bußgeld 75 Euro und einen Punkt)
- generell ist natürlich das Wenden und Rückwärtsfahren auf Autobahnen strikt verboten (Bußgeld, Punkte und Fahrverbot)
- im Stau ist das allzu beliebte Hindurchschlängeln von Motorrädern verboten (Bußgeld 100 Euro und einen Punkt)
- fällt im Stau ein Fahrstreifen weg, so muss am Ende der Verengung das Reißverschlussverfahren angewendet werden (Verwarnungsgeld 20 Euro)
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