Spielregeln und Strafe bei Verstoß
- im Stau eine Rettungsgasse bilden (Verwarnungsgeld 20 Euro)
- (ohne Stau) Halten auf der Autobahn und auf dem Standstreifen ist verboten (Verwarnungsgeld 30 Euro) – beim Parken (Bußgeld 70 Euro und einen Punkt)
- im Stau ist das Telefonieren ohne Freisprechanlage verboten, sofern der Motor nicht ausgeschaltet ist (Bußgeld 60 Euro und einen Punkt)
- im Stau darf die Fahrbahn grundsätzlich nicht betreten werden - außer zur Unfallsicherung (Verwarnungsgeld 10 Euro)
- Rechts überholen ist nur dann erlaubt, wenn der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen steht oder mit höchstens 60 km/h fährt und dann auch nur mit einer Differenzgeschwindigkeit von höchstens 20 km/h (Bußgeld 100 Euro und einen Punkt)
- im Stau darf der Seitenstreifen nicht benutzt werden (Bußgeld 75 Euro und einen Punkt)
- generell ist natürlich das Wenden und Rückwärtsfahren auf Autobahnen strikt verboten (Bußgeld, Punkte und Fahrverbot)
- im Stau ist das allzu beliebte Hindurchschlängeln von Motorrädern verboten (Bußgeld 100 Euro und einen Punkt)
- fällt im Stau ein Fahrstreifen weg, so muss am Ende der Verengung das Reißverschlussverfahren angewendet werden (Verwarnungsgeld 20 Euro)
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