Die Eintreibung der Auslandsknöllchen durch die deutschen Behörden ist aber an Bedingungen geknüpft. Unter anderem muss das Bußgeld, um in Deutschland vollstreckt zu werden, eine Höhe von mindestens 70 Euro (inkl. eventueller Verfahrenskosten) haben. Der ausländische Bußgeldbescheid darf nicht in der Sprache des Landes verfasst sein, in der der Verstoß begangen wurde, sondern muss auf Deutsch verschickt werden. Nur so ist gewährleistet, dass Betroffene die Rechtsbehelfsbelehrungen verstehen und im Einzelfall von den ihnen zustehenden Rechten, wie zum Beispiel Einspruch, form- und fristgerecht Gebrauch machen können. (Auto-Reporter.NET/sr)(Foto: UnitedPictures/Auto-Reporter.NET)