Probefahrten können teuer werden – vor allem, wenn ein Unfall passiert. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) hin: „Bei einer Probefahrt ohne Vollkaskoversicherung drohen hohe Kosten für den Fahrer“, erklärt Lilo Blunck, ehemalige Vorstandsvorsitzende des BdV.
Beim Händler meist versichert – aber nicht immer
Bei Autohändlern sind die Fahrzeuge in der Regel durch eine Vollkaskoversicherung geschützt. Schäden während der Probefahrt übernimmt dann die Versicherung. Allerdings können Ausnahmen gelten: Grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzlich verursachte Schäden sind in vielen Fällen nicht abgesichert.
Vorsicht bei Probefahrten von Privat
Anders sieht es beim privaten Autoverkauf aus. Kommt es hier während der Probefahrt zu einem Unfall, übernimmt die Kfz-Haftpflicht zwar Schäden an Dritten. Für Schäden am Auto selbst ist jedoch eine Vollkaskoversicherung nötig.
Hat der Verkäufer keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, muss der Probefahrer den kompletten Schaden am Fahrzeug selbst bezahlen. Auch bei bestehender Vollkasko muss der Fahrer mit einer Selbstbeteiligung und möglichen Folgen bei der Schadenfreiheitsklasse rechnen. Das kann schnell teuer werden.
Versicherung nach Kauf prüfen und wechseln
Wird der Wagen privat gekauft, kann die bestehende Kfz-Versicherung zunächst übernommen werden. Allerdings lohnt sich ein Versicherungsvergleich vor der endgültigen Zulassung.
Mit einer neuen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) lässt sich problemlos ein neuer Anbieter wählen. Die Zulassungsstelle kümmert sich in diesem Fall um den Versicherungswechsel. Der neue Vertrag beginnt dann nahtlos mit der Abmeldung der alten Police.