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Wallbox-Förderung - gibt es Zuschüsse für die Elektroauto-Ladestationen?

Zuschuss für die Wallbox
Foto Copyright by Canetti/Shotshop.com

Die Bundesregierung hat bis Ende 2021 privat installierte Wallboxen mit bis zu 900 Euro bezuschusst. Damit sollte die Verbreitung von Elektrofahrzeugen gefördert werden. Diese Maßnahme ist ausgelaufen und wird nicht verlängert. Stattdessen gibt es ein neues Modell, von dem vor allem Behörden und Unternehmen profitieren sollen.

 

Was bringt die eigene Wallbox?

Eine Wallbox ist eine "Zapfsäule für elektrischen Strom in der heimischen Garage". Es handelt sich im Grunde um einen speziellen Spannungswandler. Dieser wandelt den anliegenden Kraftstrom für Elektrofahrzeuge in nutzbare Spannung um. Das gewährleistet kurze Ladezeiten und die hohe Bereitschaft des eigenen Elektromobils. Zudem werden auf diesem Weg die öffentlich zugänglichen Ladesäulen entlastet.

 

Wie komme ich heute an eine Wallbox?

Es ist immer noch problemlos möglich, sich eine Wallbox in der heimischen Garage installieren zu lassen. Die Kosten betragen zwischen 250 und 1300 Euro. Nur die beste Wallbox für zuhause gewährleistet einen störungsfreien Ladevorgang. Der Preisverfall bei den Wallboxen war ein Grund, warum die Förderung für private Anwender nicht wieder aufgenommen wurde.

Wer sich ein Elektroauto für 40.000 Euro leisten kann, für den sind die zusätzlichen Kosten für die eigene Stromtankstelle absolut vertretbar.

 

Nur mit fachgerechter Installation!

In einer Wallbox kursieren hohe elektrische Spannungen. Ihre Installation ist deshalb keine Aufgabe für Heimwerker oder Bastler! Eine Wallbox muss zwingend von einem qualifizierten Fachbetrieb installiert werden. Falls ein Gerät versagt und es zu einem Brand kommt, ist man damit gegenüber der Hausratversicherung abgesichert. Kann die fachgerechte Installation nicht nachgewiesen werden, wird die Versicherung die Zahlung verweigern! Für potenzielle Personenschäden ist der Heimwerker dann ebenfalls haftbar.

 

Wer kann sich heute noch Wallboxen fördern lassen?

Gefördert werden Wallboxen heute nur noch für Behörden und das Gewerbe. Vor allem Unternehmen sollen damit motiviert werden, ihre Dienstwagenflotte auf Elektromobile umzustellen. Der Begriff "Gewerbe" ist jedoch sehr weit gefasst. Auch Kirchen, Freiberufler und Teilselbstständige können sich ihre eigene Wallbox fördern lassen.

Das könnte für viele das Schlupfloch sein, doch noch in den Genuss einer staatlichen Förderung zu kommen. Wer etwa einen nebenberuflichen Hausmeisterservice betreibt, der kann für eine Wallbox in der heimischen Garage die entsprechenden Mittel beantragen.

 

Muss man für die Förderung ein Elektroauto besitzen?

Bei der Förderung wird bislang nicht geprüft, ob auch tatsächlich ein Elektroauto vorhanden ist. Die Regierung geht davon aus, dass mit einer Wallbox früher oder später ein entsprechendes Fahrzeug angeschafft wird. Es gibt jedoch einige andere Vorgaben, welche für die Förderung einer Wallbox obligatorisch sind.

 

Welche Auflagen gibt es für die geförderte Wallbox?

Für eine förderbare Wallbox müssen folgende Auflagen erfüllt werden:

  • Die Stromtankstelle ist nicht öffentlich zugänglich.
  • Der Strom kommt zu 100 % aus erneuerbaren Energien.
  • Je nach Region oder Kommune können weitere Auflagen hinzukommen.

Die Forderung, Wallboxen nur mit erneuerbaren Energien zu betreiben, führt mancherorts zu interessanten Kombi-Angeboten. So bieten einige Kommunen eine gezielte Förderung für Solardächer und Wallboxen an. Auch viele Stromanbieter packen ein solches Angebot mit in ihre Verträge hinein. Das hat Vorteile - jedoch auch den Nachteil, dass man sich langfristig an einen Anbieter bindet.

 

Keine Angst vor gestrichener Förderung

Dass die Förderung von Wallboxen für private Anwender ausgelaufen ist, sollte niemanden vor dem Kauf eines Elektroautos hindern. Die verfügbaren Geräte sind heute so preiswert, dass sie sich jeder leisten kann. Zudem ist eine Förderung "um jeden Preis" auch nicht wirklich sinnvoll. Die Bindung an Ökostrom ist eine Einschränkung, die viele nicht wirklich möchten. Eine Wahlfreiheit beim Stromversorger ist deshalb ein Gut, was man bei Verzicht einer Förderung bewahren kann.

 

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