Unfall und jetzt?
Nach dem Unfall geht's ums Geld! Die richtige Ermittlung des entstandenen Schadens und der Versicherungssumme ist unabdingbar um ein finanzielles Fiasko für den Geschädigten zu verhindern. Wer sich auf den von der gegnerischen Versicherung beauftragten Gutachter verlässt, kann dabei schnell ins Hintertreffen geraten. Die Verpflichtung eines unabhängigen Gutachters kann Sie davor bewahren.
Was tun, wenn's kracht?
Wer als Geschädigter in einen Autounfall verwickelt wird, findet sich häufig mit der komplexen Bürokratie der Versicherungswirtschaft konfrontiert. Dabei ist es schwer, die Übersicht über die eigenen Rechte und die Pflichten der Versicherung zu bewahren. Das kostet Zeit, Kraft und unter Umständen bares Geld.
Damit dem Geschädigten kein finanzieller Schaden entsteht, wird ein umfassendes Schadengutachten erstellt. Doch ist dabei Vorsicht geboten! Die Versicherungen der Unfall verursachenden bieten häufig an, die gesamte Gutsachterabwicklung zu übernehmen. Stimmen Sie diesem Angebot zu, kann Ihnen ein großer finanzieller Verlust entstehen, der durch die Beauftragung eines unabhängigen Gutachters zu vermeiden ist.
Übringes auch bei einem Silvesterschaden am Auto ist es in einigen Fällen zu empfehlen einen Schadensgutachter hinzuzuholen.
Warum einen unabhängigen Gutachter beauftragen?
Wer sich auf das Angebot der Versicherung einlässt, die Gutsachterabwicklung zu übernehmen, kann dabei einem großen finanziellen Fiasko enden: Die R+V Versicherung beauftragt in diesen Fällen beispielsweise gerne das Gutsachterunternehmen „Carexperts“, das jedoch eine gemeinsame Tochtergesellschaft von Kravag, R+V und der Victoria-Versicherung ist, wie die KFZ Gutachter kfzsachverstand.de uns bestätigen.
Doch Sie können den von der Versicherung vorgeschlagenen Gutachter ablehnen!
Nicht umsonst ist rechtlich festgelegt, dass der Geschädigte die Wahl des Gutachters treffen darf. Die Kosten für den Gutachter werden jedoch komplett von der Versicherung des Verursachers getragen. Bewahren Sie also einen kühlen Kopf und beauftragen Sie den Schadengutachter Ihres Vertrauens.
Wer kann ein Schadengutachten erstellen?
Für die Erstellung von Schadensgutachten können KFZ Meister und Ingenieure, die einem entsprechenden Berufsverband angehören, beauftragt werden. Ein Blick in das lokale Branchenbuch oder eine Suche im Internet kann außerdem Aufschluss über spezialisierte Unternehmen bieten, die Wert- und Schadensgutachten erstellen. Sie können sich auch an Ihre (!) Versicherung wenden. Zu beachten ist, dass eine qualifizierte Person den Schaden untersucht und das Gutachten erstellt, damit es rechtskräftig ist.
Was ist das Ziel eines Schadengutachtens?
Das Ziel des Schadengutachtens ist, den Geschädigten so zu stellen, als sei er nicht geschädigt worden. Daher steht es dem Geschädigten frei, den entstandenen Schaden durch finanzielle Entschädigung oder durch Wiederherstellung des Zustandes vor dem Unfall beheben zu lassen. Auch im Haftpflichtfall sorgt das Schadengutachten als Grundlage für die Abwicklung der Schadensansprüche gegenüber dem Schädiger bzw. dessen Versicherung.
Was wird in einem Schadengutachten berücksichtigt?
Ein Schadengutachten bestimmt als erstes den unmittelbaren materiellen Schaden am Fahrzeug. Es wird festgehalten, welche Reparaturen vorzunehmen sind und welche Kosten dabei entstehen. Auch wird untersucht, ob der Schaden trotz durchzuführender Reparatur eine Wertminderung des Fahrzeuges bedeutet und in welcher Höhe dieser anzusetzen und zu kompensieren ist.
Häufig spielt die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert, also dem Wert des Fahrzeuges vor dem Unfall, und dem Restwert, dem Wert des Fahrzeuges nach dem Unfall eine entscheidende Rolle bei der Bestimmung der Versicherungssumme. Denn unter Umständen kann gerade bei älteren Fahrzeugen eine Reparatur teurer sein, als eine Wiederbeschaffung. Die Versicherung zahlt dann die Wiederbeschaffung, nicht aber die Reparatur des Fahrzeuges.
In einem professionellen Schadengutachten wird des Weiteren festgehalten wie lange die Reparatur, bzw. Wiederbeschaffung voraussichtlich dauern wird. Entsteht dem Geschädigten dadurch ein ökonomischer Verlust, kann Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung oder einen Leihwagen geltend gemacht werden.