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Der Ratgeber für Autofahrer

Darf man oder darf man nicht, den Reservekanister mit in den Urlaub nehmen.

Die Mitnahme von Kraftstoff im Reservekanister ist in vielen europäischen Ländern begrenzt (meist zwischen 5 – 25 Liter) und in manchen sogar verboten – z.B.: Bulgarien, Griechenland, Kroatien, Luxemburg und Rumänien. Teilweise gilt diese Verbot auch auf Schiffen und Fähren. Ebenso sollte man beachten, dass bei der Ein- und Ausreise außerhalb der Europäischen Union, Reservekraftstoff verzollt werden muss.

Sachverständige von Dekra raten Privatpersonen: Wenn überhaupt - aus Sicherheitsgründen nicht mehr als 5 bis 10 Liter Kraftstoff im Reservekanister mit zuführen. Ebenso darf Kraftstoff ausschließlich nur in die dafür speziell zugelassene Behälter transportiert werden, bei Wiederhandlungen droht ein Bußgeld.

 

Was ist bei Reservekraftstoff alles zu beachten?

Generell wird empfohlen, Kunststoffkanister nach 5 Jahren auszutauschen, da Kunststoff unter dem Einfluss der UV-Strahlung und der Temperaturschwankungen (im Fahrzeug) mit der Zeit spröde wird.

Beim Befüllen des Reservekanisters ist darauf zu achten, diesen nie ganz voll zu machen, da sich sich Kraftstoff bei Hitze ausdehnt.

Ebenso darf der Kraftstoff im Kanister nicht ewig gelagert werden, da sich ihre Zündfähigkeit mit der Zeit reduziert.

Wichtig ist auch den Reservekanister im Fahrzeug sicher zu verstauen (am besten mit Spanngurt oder Gummiband), um bei einem Unfall oder heftigen Bremsmanövern ein herum schleudern oder gar ein Beschädigung des Kanisters zu vermeiden.

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