Nummerschild kann ab dem Jahr 2015 mitgenommen werden
Autofahrer können ab 2015 ihre bisherige Kfz-Kennzeichen beim Umzug in einer anderen Stadt oder Bundesland behalten.
Der Gang zur Zulassungsstelle bleibt einem aber dennoch nicht erspart. Ein zusätzlicher Antrag ist für die Mitnahme zwar nicht nötig.
Bei der Zulassungsbehörde am neuen Wohnsitz vorsprechen müssen Fahrzeughalter aber weiterhin, da die geänderten Daten erfasst werden müssen. Außerdem erhält der Fahrzeughalter auch künftig eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I, welche beim Ummelden mitgebracht werden muss.
Ebenso können Autobesitzer, deren Fahrzeug ab dem 1. Januar 2015 zugelassen ist, künftig das Abmelden (Antrag auf Außerbetriebsetzung) online erledigen.