So einfach geht die Rettungsgasse, das kann jeder!
Der ADAC erinnert alle Autofahrer an die Pflicht, bei einem Stau auf mehrspurigen Straßen, eine Rettungsgasse zu bilden. Die entsprechende Vorschrift der Straßenverkehrsordnung besagt, das die Rettungsgasse bei zwei Fahrstreifen in der Mitte zu bilden ist: Dabei müssen Autos auf dem linken Fahrspur an den linken Fahrbahnrand fahren und die auf der rechten Spur an den rechten Fahrbahnrand.
Da der Standstreifen oft nicht durchgehend ausgebaut ist, oder von liegengebliebenen Fahrzeugen blockiert wird, ist dieser als Zufahrt zu den Einsatzstellen nicht geeignet. Deshalb sollte auf mehrspurigen Autobahnen die Rettungsgasse zwischen dem äußersten linken und der direkt rechts daneben liegenden Fahrspur gebildet werden.
Außerdem macht der ADAC darauf aufmerksam: Bei einem Verstoß gegen das Gebot der Rettungsgasse wird ein Bußgeld von 20 Euro fällig, oder unter Umständen sogar mit einer Anzeige bestraft. Dass im Notfall jede Minute zählt, daran sollte jeder Autofahrer. Auch in Österreich, der Schweiz, Slowenien und Tschechien gibt es vergleichbare Regeln zur Rettungsgasse. (Foto: ADAC)