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Bußgeldkatalog ab Mai 2014

Am 1. Mai 2014 ist es soweit und die neue Punktereform im Straßenverkehrsrecht tritt in Kraft. Mit diesem neuen System kommen große Veränderungen auf die Straßenverkehrsteilnehmer zu. Der Grund für die Änderungen liegt dabei klar auf der Hand. Eine ganz neue Transparenz soll in Zukunft für mehr Gerechtigkeit auf deutschen Straßen sorgen. Zusätzlich sollen die Straßen in Deutschland mit der Einführung des neuen Bussgeldkataloges sicherer werden und das Straßenverkehrsrecht selbst einfacher. Doch was genau kommt mit dem neuen Bussgeldkatalog auf Verkehrsteilnehmer zu und welche Änderungen gibt es?

 

Das neue Punktesystem

In Zukunft werden die Punkte neu berechnet und einzelne Sanktionen härter bestraft als zuvor. Andere Verstöße, welche in der Vergangenheit mit Punkten in Flensburg bestraft wurden, werden in Zukunft nicht mehr in das neue Fahrereignungsregister in Flensburg eingetragen. Während Betroffene bisher ganze 18 Punkte ansammeln konnten, wird der Führerschein ab Mai 2014 bereits bei 8 Punkten eingezogen. Unterschieden wird zwischen Ordnungswidrigkeiten, groben Ordnungswidrigkeiten sowie einfachen Straftaten und Straftaten.

Sobald Straftaten in Zusammenhang mit dem Straßenverkehr ausgeübt wurden, wurden diese in der Vergangenheit in Flensburg registriert. Beim neuen Punktesystem muss es sich für eine Eintragung um eine Tat handeln, welche aufgrund ihrer besonders hohen Schwere in der Fahrerlaubnis-Verordnung (kurz FeV) angegeben ist. Rechtskräftige Verurteilungen, wie zum Beispiel das unerlaubte Entfernen von einem Unfallort, Trunkenheit am Steuer oder beim Fahren ohne Führerscheinwerden mit Punkten geahndet, Beleidigungen innerhalb des Straßenverkehrs jedoch nicht mehr. Andere Verkehrsverstöße aus dem Bereich der Straftaten werden nur och dann in Flensburg vermerkt, wenn durch diese ein fahrverbos ausgesprochen wurde. Beispiele hierfür wären unterlassene Hilfeleistung, Kennzeichenmissbrauch, Vollrausch, fahrlässige Körperverletzung sowie fahrlässige Tötung und Nötigung.

 

Ordnungswidrigkeiten und ihre Folgen

Nicht jeder Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung führt ab dem 1. Mai 2014 zu einer Eintragung in Flensburg. Verwarnungen, welche mit einer Geldstrafe von bis zu 55 Euro bestraft werden, bleiben zum Beispiel in Zukunft unberücksichtigt. Das gilt ebenfalls für Überschreiter der Lenk- und Ruhezeiten sowie für einzelne Verstöße, welche außerhalb Deutschlands im Ausland begangen und somit dort geahndet wurden. So werden ab Mai 2014 nur noch Ordnungswidrigkeiten eingetragen, welche unmittelbare Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit haben. Verstöße, welche das Sonntagsfahrverbot betreffen oder die gegen die Umweltzone gehen, werden ebenfalls nicht mehr in Flensburg eingetragen. Hierbei spielt auch die Höhe des Bußgeldes keine Rolle.

 

Wie viele Punkte gibt es in Zukunft?

Während Verkehrssünder bisher ganze 18 Punkte in Flensburg ansammeln konnten, ist der Führerschein ab Mai 2014 bereits bei einer Punktzahl von 8 Punkten weg. Dafür wird jedoch die Bewertung stark vereinfacht. Nach dem alten Punktesystem bekamen Betroffene für Ordnungswidrigkeiten 1 bis 4 Punkte und für begangene Straftaten 5 bis 7 punkte. In Zukunft geben normale Ordnungswidrigkeiten 1 Punkt, große Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot sowie Straftaten 2 Punkte und Straftaten, welche mit der Erziehung der Fahrerlaubnis geahndet werden, bereits 3 Punkte.
Punkte auf einen Blick:

(Quelle der folgenden Tabelle: https://www.bussgeld-info.de/)

 

 
Verkehrsverstoß Punkte bisher Punkte ab 01.05.2014
21 – 25 km/h zu schnell 2 Punkte 1 Punkt
Gefährliches Überholmanöver 2 Punkte 1 Punkt

Rote Ampel überfahrer

3 Punkte

1 Punkt

Innerorts 31 – 40 km/h zu schnell

3 Punkte

2 Punkte

51 – 60 km/h zu schnell 4 Punkte 2 Punkte
Unterlassene Hilfeleistung 5 Punkte 3 Punkte
Fahren ohne Führerschein 6 Punkte 3 Punkte
Verkehrsgefährdung nach Alkoholkonsum 7 Punkte 3 Punkte
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