Diese EU-Richtlinie (4. KH-Richtlinie) gilt für 28 EU- sowie der EWR-Mitgliedstaaten.
Hierzu werden lediglich folgende Daten benötigt: Kennzeichen und Herkunftsland des Unfallgegners, den Schadenstag sowie das Land des Unfallortes.
Zentralruf der Fahrzeugversicherer:
In Deutschland – (0800) 25 026 00
Aus dem Ausland - +49 (40) 300 330 300.
Kontakt-Adresse: GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG / Glockengießerwall 1 / 200095 Hamburg / Telefon: 040 33449-0 – Telefax: 040 33449-7050 – E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Der Schadensregulierungsbeauftragte wird dann den Schaden in Vertretung für den verantwortlichen ausländischen Versicherer nach dem Recht des Unfalllandes regulieren.
Geschieht dies nicht und das ohne schriftliche ausreichenden Begründung, darf der Geschädigte sich nach einer 3-Monats-Frist an die deutsche Entschädigungsstelle wenden, die dann die Schadenregulierung übernimmt.
Verkehrsopferhilfe e.V. - Wilhelmstr. 43 / 43 G – 10117 Berlin
Quelle: AVD
Das könnte Sie auch interessieren:
>> Unfall Im Ausland
>> europäisches Unfallprotokolluropäisches Unfallprotokoll
>> Notrufnummern in Europa
>> Grüne Karte
>> Unfall im Ausland - Recht im Ausland
>> Was ist beim Unfall zu tun?