Eingeschränkte Sicht kann mit einem Bußgeld enden.
Die Anweisung, die auf jeden Parkschein steht, dass man diesen gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen soll, dürfte jeden Autofahrer bekannt sein.
Doch wie sieht es rechtlich eigentlich aus, wenn wegen Schneefall, der Parkschein nicht mehr sichtbar ist? Bekommt man deswegen einen Strafzettel?
Hier schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) zwar vor, dass dieser von außen gut lesbar am oder im Fahrzeug angebracht werden muss. Dieses gilt jedoch nur unter normalen Umständen – Niemand ist hierzu verpflichtet, bei jedem Schneefall zurück zum Auto zu laufen und die Scheibe zu säubern. Jeder der den Parkschein, bei freier Windschutzscheibe, gut sichtbar aufs Armaturenbrett gelegt hat, hat seine Pflicht somit erledigt. Ebenso gilt dies für Anwohner-Parkausweise.