- 7,5 Millionen Euro für Personenschäden
- 1.120.000 Euro für Sachschäden
- 50.000 Euro für weitere Vermögensschäden, die mit keinem Personen- oder Sachschaden in Verbindung stehen.
Die meisten Versicherungen bieten allerdings deutlich höhere Deckungssummen an, entweder 50 oder 100 Millionen Euro werden pauschal angeboten, mit einer Begrenzung von 8 oder 15 Millionen pro geschädigter Person. Sollte der entstandene Schaden die Deckungssumme überschreiten, muss der Schadensverursacher über die Deckung hinaus für alle Kosten aufkommen. Solch horrende Summen sind allerdings ungewöhnlich und äußerst unwahrscheinlich.
Sinnvolle Erweiterungen
Mit Teil- und Vollkaskoversicherungen bieten die Kfz-Versicherer gesondert Absicherung gegen bestimmte Schadensfälle am Auto an, wie Diebstahl und plötzliche Unwetterereignisse, die das Fahrzeug beschädigt haben. Mit der Vollkaskoversicherung werden zusätzlich die Kosten für die Beseitigung von Schäden, die der Fahrzeughalter am eigenen Verkehrsmittel verursacht hat, übernommen. Der Versicherungsnehmer kann auch entscheiden, ob er eine Selbstbeteiligung wünscht oder nicht, um eine gute Kontrolle über die Kosten der Versicherungspolice zu haben. Auf den direkten Versicherungsseiten finden sich alle Informationen dazu. Nur mit der Wahl der richtigen Versicherungspolice kann man sehr viel Geld sparen. Welche Zusatzversicherungen sich wirklich lohnen ist abhängig vom Fahrzeug – zum Beispiel ob alt oder neu – und vom Versicherungsnehmer – ob viel unterwegs oder eher ein Wenigfahrer. Grundsätzlich stellen beide aber sinnvolle Ergänzungen des üblichen Standardschutzes dar.
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