Eingenverantwortung ist gefragt
Fußgänger müssen mit Unebenheiten auf der Straße rechnen, so das Urteil das Oberlandesgericht München zu dem verhandelten Fall. Nachdem eine Fußgängerin über einen erhöhten Gullydeckel stolperte und sich beim Sturz Verletzungen zuzog verlangte sie Entschädigung für den erlittenen Schaden. Den von der Kommune verlangten Schadenersatz wurde abgelehnt mit der Begründung, „die gleichen Sicherheitsanforderungen wie auf einem Gehweg müssen für Fußgänger auf der Fahrbahn nicht gegeben sein“