Grundlos langsam fahren? Gibt es das?
Ein „besonders auffällig langsam fahrendes Auto“ auf einer Landstraße, die mit bis zu 100 km/h befahren werden darf, „begründet eine unklare Verkehrslage“, so die Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Im verhandelten Fall fuhr das Fahrzeug nur circa 18 km/h schnell. Den folgenden Motorradfahrer hätte das Verhalten höchst misstrauisch machen müssen. Er hätte nur dann überholen dürfen, wenn er ganz sicher war, diese Aktion auch gefahrlos abschließen zu können.
Doch der Biker war weniger geduldig, überholte und stieß mit dem Pkw zusammen, der just in dem Moment, in dem er auch den Blinker setzte, nach links abbog. Beide Kraftfahrer wurden je zur Hälfte für schuldig an dem Unfall befunden (OLG Düsseldorf, 1 U 175/07). (Auto-Reporter.NET/Wolfgang Büser)(Grafik: Auto-Reporter.NET)