Achtung, das kann teuer werden!
Auch wenn im Fahrzeugschein die Breite des Pkws mit 1,904 Metern angegeben ist, kommt es darauf an, wie breit das Fahrzeug einschließlich der (nicht eingeklappten) Außenspiegel ist. Beträgt dieser Wert 2,204 Meter und ist eine Baustellendurchfahrt aber nur für maximal zwei Meter Breite freigegeben, haftet der Pkw-Fahrer zu 75 Prozent, wenn es durch „Berühren“ mit einem auf der Nachbarspur fahrenden Lkw zu einem Schaden gekommen ist. Der Lkw-Fahrer ist mit 25 Prozent dabei (Brandenburgisches OLG, 12 U 145/07). (Auto-Reporter.NET/Wolfgang Büser)(Grafik: Auto-Reporter.NET)