Achtung bei Spermüllsammlungen
Wird Sperrmüll abends an die Straße gestellt und beschädigt eines der dort deponierten Möbelstücke ein geparktes Auto, ist der (Noch-)Besitzer der aussortierten Einrichtungsgegenstände schadenersatzpflichtig, weil sie die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.
In dem verhandelten Fall hatte eine Frau für den Abtransport von alten Möbeln mit der örtlichen Abfallbeseitigungsgesellschaft einen Termin für die Sperrmüllabfuhr vereinbart und die Gegenstände bereits einen Tag vor dem Termin auf die Straße gestellt. Ein direkt neben den alten Möbeln geparktes Auto kam durch Teile des Mülls zu Schaden (AmG Neustadt am Rübenberge, 55 C 1520/11). (Auto-Reporter.NET/Wolfgang Büser)