Wer Wild ausweicht kann Teilschuld bekommen
Die Gefahr eines Wildwechsels stellt für jeden Kraftfahrer auch auf einer Autobahn ein Risiko dar, das er bei seiner Fahrweise berücksichtigen muss. Steht fest, dass ein Autofahrer beim Auftauchen eines Rehs „eine kontrollierte Ausweichbewegung eingeleitet hat“ und weswegen mit einem anderen Kfz zusammenstieß, so trifft ihn an dem Crash ein Verschulden in Höhe von 80 Prozent. Er hätte, so das Landgericht Freiburg, „eine Handlungsalternative“ gehabt, „nämlich anstelle der Ausweichbewegung frontal auf das Reh zuzufahren, das Lenkrad gut festzuhalten und eine Vollbremsung einzuleiten“.
Bei einem Reh von der Größe, mit dem es im entsprechenden Fall zur Kollision kam, wäre es nach Ansicht des Sachverständigen äußerst unwahrscheinlich gewesen, dass die Fahrzeuginsassen nach einer Vollbremsung verletzt worden wären (LG Freiburg, 8 O 202/09). (Auto-Reporter.NET/Wolfgang Büser)
Was macht die Vollkasko-Vesicherung bei einem Wildunfall?