Geschwindigkeit geht vor!
Ein Autofahrer war unverschuldet in einen Unfall geraten und musste sein Fahrzeug abschleppen lassen. Als er im Anschluss die Kosten für die Räumung der Unfallstelle von der gegnerischen Versicherung ersetzt haben wollte, lehnte diese die komplette Kostenübernahme aufgrund des zu hohen Rechnungsbetrages (600 €) ab.
Das Amtsgericht Stade hielt die Forderung des Versicherers, vor der Beauftragung des Abschleppunternehmens einen Preisvergleich durchzuführen, jedoch für überzogen. So stehe in erster Linie die schnelle Räumung der Unfallstelle im Vordergrund. Stattdessen könne sich die Versicherung mögliche Rückzahlungsansprüche wegen der Berechnung eines überhöhten Preises von dem Geschädigten abtreten lassen, um diese gegebenenfalls selber gegen das Abschleppunternehmen durchzusetzen, so die Richter (AmG Stade, 61 C 946/11). (Auto-Reporter.NET/Wolfgang Büser)