Der Linksabbieger muss sich sicher sein
Wird ein Linksabbieger in einen Unfall mit einem entgegenkommenden Auto verwickelt, so ist er auch dann „mitschuldig“, wenn andere Fahrzeuge bei Rot über die Ampel gefahren sind. Es gilt stets der Grundsatz der Vorfahrt. Im konkreten Fall war der Geradeausfahrende bei „Rot“ in die Kreuzung eingefahren und dort mit einem Linksabbieger zusammengestoßen.
Ein Linksabbieger müsse die Vorfahrt entgegenkommender Fahrzeuge beachten, insbesondere dann, wenn es kein eigenes Ampelzeichen für Linksabbieger gebe, so die Richter. Mit der Folge, dass der Betroffene die Hälfte seines Unfallschadens selbst zu tragen hat. Sein Argument, der Unfallgegner sei mit hoher Geschwindigkeit auf die Kreuzung gefahren, als die Ampel schon Rot zeigte, reichte nicht, um die Schuld zu hundert Prozent zu übertragen (OLG Frankfurt am Main, 22 U 67/09). (Auto-Reporter.NET/Wolfgang Büser)