Führerschein weg!
Auch für einen Notfallarzt eines Krankenhauses ist es zumutbar, seinen Führerschein abzugeben, wenn er privat einen Rotlichtverstoß begangen hat. Zu diesem Urteil kam das Oberlandesgericht Hamm.
Der Arzt könne für die einmonatige führerscheinlose Zeit einen Fahrer einstellen, Taxi fahren oder Urlaub nehmen, argumentierten die Richter. Eine Ausnahme vom Fahrverbot könne es nur geben, wenn der Verlust des Arbeitsplatzes oder die akute Gefährdung der wirtschaftlichen Existenzgrundlage drohe. Beides konnte der Arzt hier nicht belegen (OLG Hamm, 3 RBs 326/11). (Auto-Reporter.NET/Wolfgang Büser)