Fährt ein Mann unter Drogeneinfluss Auto,
muss er nicht zwingend eine Strafe billigend in Kauf nehmen. Das gelte jedenfalls dann, wenn zwischen der Fahrt und dem Genuss der Drogen zwei Tage liegen, sodass er nicht mehr mit Nachwirkungen habe rechnen müssen, urteilte das Oberlandesgericht Zweibrücken.
Selbst wenn die Drogen wie im betreffenden Fall im Blut nachgewiesen werden könnten, müsse nicht zwangsläufig von einer Fahrlässigkeit gesprochen werden. Deswegen sei eine Verurteilung als „voreilig“ anzusehen, so das Gericht. Das Amtsgericht müsse in einem neuen Verfahren den Angaben des Mannes nachgehen und insbesondere mithilfe eines Sachverständigen klären lassen, ob der zulässige Grenzwert auch noch zwei Tage nach dem Konsum überschritten sein kann (Pfälzisches OLG Zweibrücken, 1 Ss 178/08). (Auto-Reporter.NET/Wolfgang Büser)