Nicht jeder Griff ist gut
Die Fahrerin eines Pkws hatte den Überholvorgang bereits abgeschlossen, fuhr aber unvermindert auf der linken Spur, als ihr ein Fahrzeug entgegenkam. Die befreundete Beifahrerin forderte sie vergeblich auf, rechts zu fahren, sodass sie ihr schließlich ins Lenkrad griff. Hierdurch kam es zu einem Unfall mit Verletzungsfolgen, deren Kosten die Fahrzeugführerin ihrer Freundin in Rechnung stellte.
Das war rechtens, entschied das Landgericht Detmold, da die Mitfahrerin überwiegend für den Unfall verantwortlich sei. Obwohl die Frau am Steuer als ungeübte und unsichere Autofahrerin galt und im vorliegenden Fall riskant und mit unangepasst hoher Geschwindigkeit fuhr, hat die „Co-Pilotin“ dem Gericht nicht nachweisen können, dass ihr Griff ans Steuer unvermeidlich gewesen war. Dennoch treffe die Lenkende am Tathergang eine nicht unerhebliche Mitschuld, urteilten die Richter und bezifferten diese im konkreten Fall auf 30 Prozent (LG Detmold, 10 S 167/11). (Auto-Reporter.NET/Wolfgang Büser)