Dafür sprach ihr das Gericht ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro zu, das die Trägerin der Straßenbaulast zu zahlen hat. „Diese nämlich hat die ihr obliegende Amtspflicht verletzt, den untypischen Höhenunterschied zwischen dem Gullyeinlauf und dem normalen Straßenniveau zu beseitigen oder wenigstens davor zu warnen“, erklärt D-AH-Rechtsanwalt Tim Vlachos den Naumburger Urteilsspruch.
Für diesen eher verhaltenen Geldbetrag berücksichtigen die Richter ausdrücklich, dass der Frau als Ortsansässige die Bauerarbeiten an der Stelle, wo sie ihr Auto abgestellt hatte, zur Genüge bekannt gewesen waren und sie in der Dunkelheit nicht genau erkennen konnte, wo sie hintrat. Beides aber hätte sie veranlassen müssen, den Bereich als gefährlich einzustufen und beim Auspacken des Kofferraums besonders vorsichtig vorzugehen, was sie jedoch nach eigenem Bekunden nicht tat. (Auto-Reporter.NET)