Derartige einfach gelagerte Fälle sind im Straßenverkehr laut Erfahrung des Gerichts jedoch die absolute Ausnahme. Deshalb besteht laut Münsteraner Richterspruch eine Ersatzpflicht für die gegnerischen Anwaltskosten seitens des Unfallverursachers auch dann, wenn das Opfer sich als Rechtsanwalt selbst beauftragt und vertritt. Insbesondere im konkreten Fall, wo der Unfallverursacher dem Anwalt beim unachtsamen Herausfahren aus seiner Garage ins Heck gefahren und einen Schaden von rund 6.700 Euro zu verantworten hatte. Allles andere als eine Bagatelle. (Auto-Reporter.NET)
Das sollten Sie nach einem Unfall beachten!