Ein Energieschub via Starthilfekabel kann ein Fahrzeug,
dessen Autobatterie in die Knie gegangen ist, wieder in Schwung bringen. Bei der Hilfeleistung ist jedoch die genaue Reihenfolge der Handgriffe von entscheidender Bedeutung. Wird die Elektronik eines Fahrzeugs beschädigt, weil das Starthilfekabel falsch angeschlossen worden ist, braucht dafür die Kfz-Haftpflichtversicherung des aushelfenden Autobesitzers nicht einzustehen.
Im verhandelten Fall war die Hilfe fehlgeschlagen, weil von einer hilfsbereiten Bekannten des Klägers Plus- und Minuspol verwechselt worden waren.
Für den entstandenen Schaden muss sie nach Ansicht der Richter jedoch nicht haften, da dieser nicht „beim Gebrauch“ des Fahrzeugs entstanden sei. Ihre Batterie sei lediglich als „austauschbare Stromquelle“ genutzt worden (AmG Fürstenfeldbruck, 5 C 1779/10). (Auto-Reporter.NET/Wolfgang Büser)