Nicht immer ist es Unfallflucht
Wird auf einem Parkplatz eines Einkaufszentrums durch einen wegrollenden Einkaufswagen ein Auto beschädigt und fährt der zwischenzeitliche Besitzer des Drahtkorbrollers weg, so hat er keine – strafrechtlich zu ahndende – Unfallflucht begangen. Das Landgericht Düsseldorf kassierte das Urteil der Vorinstanz, das den Mann noch mit einer Strafe von 800 Euro sowie einem Fahrverbot von drei Monaten belegt hatte.
Begründung für die Aufhebung dieser Entscheidung: „Unfallflucht“ (landläufig: Fahrerflucht) könne nur begangen werden, wenn es sich um einen Unfall „im Straßenverkehr“ gehandelt habe. Die sei „jedes plötzliche Ereignis, das mit dem Straßenverkehr und seinen Gefahren ursächlich zusammenhängt und zu einem nicht völlig belanglosen Personen- oder Sachschaden führt“. Damit habe aber das Wegrollen eines Einkaufswagens auf einem Parkplatz nichts zu tun (LG Düsseldorf, 29 Ns 3/11). (Auto-Reporter.NET/Wolfgang Büser)(Foto: dpp/Auto-Reporter.NET)