Das Gericht sah deswegen den Wohnwert als herabgesetzt und damit die Mietminderung als gerechtfertigt an. Wobei die Berliner Richter auch die lange Wohndauer der Mieterin von fast 40 Jahren zu berücksichtigen hatten, bei der immer mit Veränderungen des Verkehrsaufkommens zu rechnen ist.
„Doch wenn eine Wohnung bereits mit Schallschutzfenstern ausgestattet ist, heißt das noch lange nicht, dass sie auch bei höherer Lärmbelastung hinreichend isoliert ist“, erklärt D-AH-Rechtsanwalt Marc N. Wandt. Das Mietminderungsrecht kann also greifen, wenn der Lärm wegen plötzlich verändertem Verkehrsaufkommen drastisch steigt. (Auto-Reporter.NET)