Was ist eine Versicherung? und wie funktionieren sie?
Die Versicherung ist eine nach dem Wahrscheinlichkeitsprinzip arbeitende planmäßige Deckung von Risiken gegen Beitragszahlung.
Das Versicherungsprinzip bedeutet folgendes: viele Personen (Versicherungsnehmer) zahlen einen bestimmten Geldbetrag in einen Geldtopf (Versicherer), um beim Eintreten eines Versicherungsfalles aus diesen Geldern einen Schadensausgleich zu erhalten.
Die Rechtspflichten und Obligenheiten der beiden Parteien werden im Versicherungsvertrag festgelegt, sowie auch die Höhe der Versicherungsprämie und die Versicherungsdauer (Gefahrtragungsdauer). Wenn die Leistung in Form von Renten bezahlt wird, bestimmt der Vertrag auch die Leistungsdauer und die Fälligkeitstermine (jährlich, halbjährlich, quartalsweise oder monatlich).
Versicherungsarten
Versicherungen werden anhand von 3 Kriterien in Gruppen eingeteilt:
Personen- und Nichtpersonenversicherungen
Zu den Personenversicherungen gehören: Lebens-, Kranken- und Unfallversicherungen, zu den Nichtpersonenversicherungen die Sach-, Haftpflicht- und sonstige Vermögensversicherungen.
Schadens- und Summenversicherungen
Die Schadensversicherung deckt den konkreten Schadensbedarf. In diese Kategorie gehören: die Kranken-, die Hausrat-, die Haftpflicht- und die Rückversicherungen sowie die Kraftfahrtversicherungen.
Die Summenversicherung leistet eine im Vertrag vorbestimmte Summe, die auch wenn sie den Schadensbedarf nicht vollständig deckt, nicht erhöht wird, z.B. Lebensversicherung, Unfallversicherung.
Aktiven- und Passivenversicherungen
Aktivversicherungen schützen Sachwerte die auf der Aktivseite der Bilanz eines Unternehmens stehen und decken nicht in allen Fällen den ganzen Schaden, z.B. Gebäudeversicherung, Kaskoversicherung (Kraftfahrtversicherung die Schaden deckt, die bei der Beschädigung oder Verlust vom versicherten Fahrzeug entstehen).
Bei Passivversicherungen hingegen wird der Schaden in voller Höhe ersetzt, z. B. Produkthaftpflichtversicherung, Kraftfahrtversicherung.
Es ist möglich, dass es mehrere Versicherungsnehmer (z.B. ein Ehepaar) und mehrere Versicherer (Konsortium) gibt. Grundsätzlich profitiert der Versicherungsnehmer von den im Vertrag beschriebenen Leistungen, doch im Falle von Lebensversicherungen wird auch ein Bezugsberechtigter genannt, die im Todesfall der versicherten Person die bis dahin bezahlte Geldsumme erhält.
Die Police ist ein Versicherungsschein, in dem alle Verträge zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Versicherungsnehmer zusammengefasst und dokumentiert sind.
Die Obliegenheiten des Vertragnehmers unterscheiden sich je nach Art der Versicherung. Die wichtigste Pflicht besteht darin den Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls innerhalb einer bestimmten Frist zu informieren. Der Versicherer hat nur eine Obliegenheit: im Versicherungsfall die erwarteten Leistungen zu bringen.
Im Versicherungswesen spielt das Gesetz der großen Zahlen eine wichtige Rolle: es ermöglicht eine ungefähre Vorhersage des in Zukunft eintretenden Schadenfalls. Unvorhersehbare Ereignisse, wie Klimawandel können jedoch die Genauigkeit dieser Prognosen negativ beeinflussen.
Der Vertragsnehmer hat das Recht, den Vertrag zu kündigen, meistens nach Ablauf bestimmter Zahlungsperioden. In einigen Fällen sieht das Gesetz vor, dass der Versicherer die erworbenen Ansprüche zurückkauft, soweit die im Vertrag vereinbarten Mindestleistungen nicht günstiger sind als der Rückkaufswert.
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