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Bildtafel - Gefahrzeichen und ihre Bedeutung

Gefahrzeichen§ 40 Gefahrzeichen:
 1.Gefahrzeichen warnen, sich auf die angekündigte Gefahr einzustellen. 2.Im allgemeinen stehen sie außerhalb geschlossener Ortschaften 150 bis 250 m vor der Gefahrenstelle. Ist die Entfernung erheblich geringer, so kann sie auf ein Zusatzschild angegeben sein.
 3.Innerhalb geschlossener Ortschaften stehen sie im allgemeinen kurz vor der Gefahrenstelle.
 4.Zusatzschilder können die Gefahr und die Länge der Gefahrenstrecke angeben.

 

Zeichen 101
Gefahrstelle
Zeichen 102
rechts vor Links Kreuzung
Zeichen 103
Kurve Links
Zeichen 103
Kurve Rechts
 
Zeichen 105
Doppelkurve
Zeichen 108
Gefälle
Zeichen 110
Steigung
Zeichen 112
Unebene Fahrbahn
 
Zeichen 113
Schnee- oder Eisglätte
Zeichen 114
Schleudergefahr bei Nässe oder Schmutz
Zeichen 115
Steinschlag
Zeichen 116
Splitt, Schotter
 
Zeichen 117
Seitenwind
Zeichen 120
Verengte Fahrbahn
Zeichen 121
Einseitig (rechts)
Verengte Fahrbahn
Zeichen 123
Baustelle
 
Zeichen 124
Stau
Zeichen 125
Gegenverkehr
Zeichen 128
Bewegliche Brücke
Zeichen 129
Ufer
 
Zeichen 131
Lichtzeichenanlage
Zeichen 133
Fußgänger
Zeichen 134
Fußgängerüberweg
Zeichen 136
Kinder
 
Zeichen 138
Radfahrer kreuzen
Zeichen 140
Viehtrieb, Tiere
Zeichen 142
Wildwechsel
Zeichen 144
Flugbetrieb
 
 
Zeichen 145 Zeichen 150
Bahnübergang mit Schranke
oder Halbschranke
Zeichen 151
Unbeschrankter Bahnübergang
 
 
 
Zeichen 157
dreistreifige Bake (in diesem Fall Aufstellung links)
240 m vor einem Bahnübergang
Zeichen 159
zweistreifige Bake (in diesem Fall Aufstellung links)
160 m vor einem Bahnübergang
Zeichen 162
einstreifige Bake (in diesem Fall Aufstellung rechts)
80 m vor einem Bahnübergang