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Tagfahrlichtpflicht in Europa
article thumbnailStand: Juli 2010 In den europäischen Ländern ist die Tagfahrlicht-Regelung recht unterschiedlich, so gibt es in einigen Ländern wie Großbritannien, Irland, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, die Türkei und Zypern überhaupt keine Lichtbestimmungen. In...

Promillegrenzen in Europa inkl. dem Strafmaß

Promillegrenzen in EuropaNach dem Essen noch eins, zwei Bierchen was kann da schon passieren? Den Spruch hört man zu oft, doch dann kommt die große Überraschung! In den meisten europäischen Ländern dürfen Sie mit hohen Geldstrafen, Führerscheinentzug, Fahrverbot, bis hin zu Haftstrafen rechnen.  In fast allen  Ländern Europas gibt es eine Promillegrenze, in Estland, Rumänien, in der Slowakei und in Tschechien liegt diese sogar bei 0,0 Promille! In den meisten Staaten jedoch liegt sie bei 0,5 Promille, nur in Großbritannien, Irland und Malta liegt die Obergrenze noch bei 0,8 Promille. Eine Übersicht über die verschiedenen Grenzwerte inklusive dem Strafmaß gibt die Tabelle. Eine grafische Übersicht über die Promillegrenzen in Europa erhalten Sie hier!


 

Promillegrenzen in Europa


Abkürzungen in der Tabelle:

HF=Haftstrafe; FV=Fahrverbot; FS=Führerschein; GS=Geldstrafe; NME=Netto-Monatseinkommen; FA=Fahranfänger; NS=Nachschulung; TS=Tagessätze;

  Promillegrenze Strafen & Bußgelder
Estland
Estland
0,0 Promille

0,1-0,24 ‰: - 385 € oder 1 - 6 Monate FV
0,25-0,74‰: - 1.154 € o. HS o. 1.Jahr FV
ab 0,75‰: GS oder HS bis zu 3 Jahren

Rumänien
Rumänien
0,0 Promille GS von 90 - 200 € und Fahrverbot von 90 Tagen
Slowak. Republik
Slowakei
0,0 Promille GS von 230 - 1000 €; Fahrverbot bis zu 5 Jahren;
Tschech. Republik
Tschechien
0,0 Promille GS von 975 - 1.950 € / 1 - 2 Jahre Fahrverbot
Norwegen
Norwegen
0,2 Promille 0,2 - 0,5 ‰: GS von 625 - 1250 €
(n. Einkommen bis zu 1,5 fache des Monatseinkommen);
0,5 - 1,5 ‰: Geldstrafe und/oder Haftstrafe
1,5 und mehr ‰: Geldstrafe & Haftstrafe
Polen
Polen
0,2 Promille 0,2 - 0,5 ‰: GS bis 1.212 € / 6 Mon. - 3 Jahre FV;
ab 0,5 ‰: GS wird vom Gericht festgelegt / FV von 1 - 10 Jahren, ggfl. HS bis zu 2 Jahren
Schweden
Schweden
0,2 Promille 0,2 ‰ - 0,49‰:  40 Tagessätze
0,5 ‰ - 0,59 ‰: 50 Tagessätze
0,6 ‰ - 0,69 ‰: 60 Tagessätze
0,7 ‰ - 0,79 ‰: 80 Tagessätze
0,8 ‰ - 0,89 ‰: 90 Tagessätze
0.9 ‰ - 0,99 ‰: 100 Tagessätze
(Tagessätze: je nach Einkommen zwischen 35 € - 700 €)
Über 1 ‰: HS von 1 Mon. - 2 Jahren
Bosnien-Herzegowina Fahne
Bosnien- Herzegowina
0,3 Promille
*(siehe zu 1.)
Geldstrafe ab 150 €
Belgien
Belgien
0,5 Promille 0,5-0,8‰: GS von 137,50 - 2.750 €, FV für 3 Std.
über 0,8‰: GS von 400 – 11.000 €, FV ab 6 Std.
Bulgarien
Bulgarien
0,5 Promille Geldstrafe ab 200 €
Dänemark
Dänemark
0,5 Promille 0,5 - 1,2 ‰: GS=Promillezahl x NME (ab 0,8 ‰: FV)
ab 1,2 ‰: GS = Promillezahl x NME
ab 2,0 ‰: ein Nettoarbeitslohn + FV min. 12 Mon. (ggfls. 20 Tage Haft bzw. sozialer Dienst);
Deutschland Fahne
Deutschland
0,5 Promille siehe Bußgeldkatalog / Alkohol
Finnland
Finnland
0,5 Promille 0,5 - 1,2‰: hohe GS;
über 1,2 ‰: hohe GS und/oder 2 Jahre HS, ggfls. FV
Frankreich
Frankreich
0,5 Promille
*(siehe zu 2.)
0,5 - 0,8 ‰: GS von 135 - 750 €
ab 0,8 ‰: GS bis 4.500 €, Einzug des Führerscheins & FV bis 3 Jahren und/oder HS bis 2 Jahre
Griechenland
Griechenland
0,5 Promille
*(siehe zu 3.)
0,5 - 0,8‰: GS bis 78 €;
0,8 - 1,1‰: GS bis 156 € & 3 Mon. Fahrverbot;
ab 1,1‰: GS bis 624€, HS - 2 Mon. &/o. FV - 6 Mon.
Island Fahne
Island
0,5 Promille GS von 438 - 1000 €; FV ab 1 Mon. - Lebenslänglich
Italien
Italien
0,5 Promille 0,5-0,8‰: GS 500-2.200€, 3-6 Mon. FV o. 1Mon. HS
0,8-1,5‰: GS 800-3500€, 6-12 Mon. FV o. 3Mon. HS
ab1,5 ‰: GS 1.600-6.600 €, 1-2 Jahre FV o. 6Mon HS,
bei Zahlung innerhalb von 60 Tagen beträgt die Strafe in der Regel ein Viertel der Maximalstrafe!
Kroatien
Kroatien
0,5 Promille
*(siehe zu 4.)
bis 0,5 ‰: GS bis 96 €;
0,5 - 1 ‰: GS von 130 - 180 €
1 - 1,5 ‰: GS von 176 - 688 €
ab 1,5 ‰: GS von 688 - 2063 €
Fahrverbot von 8 Tagen für ausländische Fahrer möglich
Lettland
Lettland
0,5 Promille
*(siehe zu 5.)
0,2 - 0,5 ‰: GS von 142 - 284 €, 3 Mon. FV
0,5 - 1,0 ‰: GS von 284 - 425 €, 6 Mon. FV
1,0 - 1,5 ‰: GS 566 €, 1 Jahr FV &/o. 5-10 Tage HS
ab 1,5 ‰ : GS 708 €, 2 Jahre FV &/o. 10-15 Tage HS
Litauen
Litauen
0,5 Promille 0,41 - 1,5 ‰: GS von 289 - 434 €, 12-18 Mon. FV
1,51 - 2,50 ‰: GS von 578 - 867 €, 24-36 Mon. FV
ab 2,50 ‰: GS von 578 - 867 €, 2-3 Jahre FV
Bei Sachbeschädigung o. Personenschaden: GS von 1156 - 1445 € & 3-5 Jahre Fahrverbot!
Luxemburg
Luxemburg
0,5 Promille
*(siehe zu 6.)
0,5 ‰ - 0,8 ‰: Geldstrafe 145 €
0,8 ‰ - 1,2 ‰: Geldstrafe von 25 - 500 €
ab 1,2‰: GS bis 10000€ &/o. HS & Entzug des FS
Mazedonien
Mazedonien
0,5 Promille
*(siehe zu 7.)
0,51 - 0,99 ‰: GS 250 €, 3-6 Mon. Fahrverbot
1,0 - 1,49 ‰: GS 300 €, 6-9 Mo. Fahrverbot
1,5 - 1,99 ‰: GS 350 €, 9-12 Mon. Fahrverbot
ab 2,0 ‰: GS 400 € / 12 Mon. Fahrverbot;
Verweigerung eines Alkoholtest: 500 €, 12 Mon. FV
Niederlande
Niederlande
0,5 Promille
*(siehe zu 8.)
Nur für Fahranfänger: 0,21 - 0,5 ‰ GS von 250 €
0,51 - 0,8 ‰: GS von 250 €;
0,81 - 1,0 ‰: GS von 350 €, 6 Mon. FV für FA
1,01 - 1,15 ‰: GS von 450 €, 6 Mon. FV für FA
1,16 - 1,3 ‰: GS von 550 €; 6 Mon. FV für FA
ab 1,3 ‰: GS & HS wird vom Gericht festgelegt
Österreich
Österreich
0,5 Promille
*(siehe zu 9.)
0,5 - 0,79 ‰: GS 300 - 3.700 € o. NS & 3Mon. FV
0,8 - 1,19 ‰: GS 800 - 3.700 €, min. 1 Mon. FV
1,2 - 1,59 ‰: GS 1.200-4.400 €, min. 4 Mon. FV & NS
ab 1,6 ‰: GS 1.600 - 5.900 €, min. 6 Mon. FV, NS,  amtsärztliches Gutachten und verkehrspsychologische Stellungnahme
Portugal
Portugal
0,5 Promille 0,5 - 0,8 ‰: GS 250 - 1.250 €, 1 Mon. - 1 Jahr FV
ab 0,8 ‰: GS 500 - 2.500 €, 2 Mon. - 2 Jahre FV
Schweiz
Schweiz
0,5 Promille 0,5 ‰ - 0,7 ‰: GS ab 422 €
0,70 ‰ -0,8 ‰: GS ab 563 €
0,80 ‰ -1,2 ‰: GS ab 10 TS nach Einkommen
1,20 ‰ - 2 ‰: GS ab 20 TS nach Einkommen
ab 2 ‰: GS ab 60 Tagessätze nach Einkommen
(Der Tagessatz wird vom Einkommen bestimmt und kann zwischen 1,40 und 2210 € liegen)
Serbien
Serbien
0,5 Promille
*(siehe zu 10.)
Bei 0,0 Promillegrenze für besondere Fahrer bis 0,5 ‰: GS ab 54 € (siehe Punkt 10. unter der Tabelle)
0,55 - 1,2 ‰: GS von 64 - 213 €
1,12 - 1,6 ‰: GS von 160 - 319 €
1,6 – 2,0 ‰: GS von 160 – 319 €;
ab 2,0 ‰: GS von min. 15 Tage Haftstrafe;
Bei zus. Gefährdung von Personen o. bei Unfall droht eine FS und ein FV zwischen 30 Tagen und 6 Monaten
Slowenien
Slowenien
0,5 Promille
*(siehe zu 11.)
bis 0,5 ‰ (bei Fahrunsicherheit): GS von 180 €;
0,51 - 0,8 ‰: GS von 450 €
0,81 – 1,1 ‰: GS von 570 €
ab 1,1 ‰:  GS ab 950 € u./o. Fahrverbot
Spanien
Spanien
0,5 Promille
*(siehe zu 12.)
0,5 - 1,2 ‰: GS von 301 - 600 €, HS möglich;
ab 1,2 ‰: GS von 360 – 72.000 € je nach Einkommen, HS oder GS und 31 – 90 Tage gemeinnützige Arbeit
Türkei
Türkei
0,5 Promille
*(siehe zu 13.)
Geldstrafe u./o. Haftstrafe
Zypern
Zypern
0,5 Promille GS und FV werden durch Gericht festgelegt
Großbritannien
Großbritannien
0,8 Promille bis 6.000 € u./o. 6 Mon. HS und 12 Monate FV möglich
Irland
Irland
0,8 Promille ab 1.269 € bis 5.000 € / Fahrverbot (beim ersten Mal): 1 Jahr (0,8 ‰ -1‰ ), 2 Jahre (1‰ – 1,5 ‰), 3 Jahre (über 1,5 ‰)
Malta
Malta
0,8 Promille GS oder HS bis 3 Mon., sowie FV bis 3 Mon.;
Bei Wiederholung: max. 6 Mon. FV;
Bei höher Alkoholisierung entscheidet das Gericht

zu 1.) 0,0 Promille für Bus- und Lkw-Fahrer, Fahranfänger (unter 21 Jahre oder bis 3 Jahre Fahrpraxis)
zu 2.) 0,2 Promille für Busfahrer
zu 3.) 0,0 Promille für Berufskraftfahrer, Motorradfahrer und Fahranfänger mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis
zu 4.) 0,0 Promille für Berufskraftfahrer, junge Fahrer bis 24 Jahre und Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen
zu 5.) 0,2 Promille für Fahranfänger mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis
zu 6.) 0,2 Promille für Taxifahrer, FA in den ersten 2 Jahren, sowie Fahrer für
Gefahrengut, Abschleppwagen oder Krankenwagen
zu 7.) 0,0 Promille für Berufskraftfahrer und Fahranfänger
zu 8.) 0,2 Promille für Fahranfänger in den ersten fünf Jahren, für Mopedfahrer bis 24 Jahre
zu 9.) 0,1 Promille für Fahrer im Öffentlichen Transport und Berufskraftfahrer, sowie FA in den ersten zwei Jahren Probezeit
zu 10.) 0,0 Promille für Berufskraft-, Busfahrer, Fahranfänger, Fahrlehrer, Personen im begleiteten Fahren, Mopedfahrer aller Art
zu 11.) 0,0 Promille für Berufskraftfahrer
zu 12.) 0,3 Promille für Berufskraftfahrer und Fahranfänger mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis
zu 13.) 0,5 Promille gilt nur für Privatwagen ohne Anhänger, ansonsten gilt 0,0 Promille

 

Grafische Ansicht der Promiilegrenzen in Europa!
» Europakarte - Promillegrenze

 

Wir raten zum Alkoholgenuss generell ab, wenn noch gefahren werden muss. Gerade im Ausland wo Verständigungsprobleme bestehen und hohe Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen drohen.
Siehe hierzu auch: Alkohol am Steuer

 

 

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