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Einführung der Feinstaubplakette, sowie Grundlagen und Zweck der Umweltzonen

Richtlinien und Grundlagen des FührerscheinsSeit dem 1. März 2007 sind die Verordnung einer Feinstaubplakette, sowie die Festlegung der Grundlagen und Absichten der Umweltzonen, in Kraft getreten. Sie wurde zuvor von der Deutschen Bundesregierung am 10. Oktober 2006 verabschiedet. Ihr zuvor gegangen waren Änderungen des Bundesrates und dessen Zustimmung zu einer Kritik, bezüglich der Stickoxidreduzierung.


Diese Artikelverordnung beinhaltet in Artikel 1, der 35. Verordnung, zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes, die Kennzeichnung an Kraftfahrzeugen, welche eine geringe Schadstoffbelastung, gemäß der Bundes-Immissionsschutzes Vorlage, vorweisen können. Der 2. Artikel dieser Verordnung enthält damit verbundene Veränderungen, der Straßenverkehrs-Ordnung.
Aus § 40, Absatz 1 BImSchG eröffnet sich der Zweck, dieser Verordnung. Demnach beengt oder versagt die zuständige Behörde des Straßenverkehrs, den Verkehr von Kraftfahrzeugen, soweit ein Luftreinhalte- oder Aktionsplan nach § 47 Absatz 1 bzw. 2 des BImSchG dies vorsieht. Jedoch ist die Bundesregierung befugt, diese Rechtsverordnung durch die Zustimmung des Bundesrates zu handhaben, indem sie Kraftfahrzeuge, welche eine geringfügige Schadstoffbelastung aufweisen, von Verkehrsverboten auszuschließen. Dieser Ausschluss kann auch nur teilweise erfolgen. Sie legen die Kennzeichnung der Fahrzeuge, sowie die dafür erforderlichen Kriterien fest.

In der 35. Verordnung des BImSch Gesetzes ist die Regelung getroffen, in welche Schadstoffgruppen, die Kraftfahrzeuge einzuordnen sind, sowohl deren Kennzeichnung mittels Plaketten, die je nach Gruppierung zugeteilt werden. Außerdem sind hier auch Ausnahmeregeln festgelegt.
Die Einführung dementsprechender neuer Verkehrszeichen, ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt.

Quelle: www.bmvbs.de

 

 

Mehr Informationen zu Umweltzonen:
Umweltzonen in Deutschland
Umweltzonen in Europa
Feinstaubplakette - die verschiedenen Schadstoffgruppen
Die Feinstaubplakette

 

(ThH)


 

 

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