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Gurtpflicht & Handyverbot

Bußgeld- & Punktekatalog - Gurtpflicht & Handyverbot
Regelsätze für Bußgelder und Punkte bei verstößen bei nicht einhalten der Gurtpflicht und telefonieren trotz Handyverbot!

Strafbestände die nicht in den Punktebereich fallen finden Sie hier
» Bundeseinheitlichen Tatbestand-Katalog
 
Gurtpflicht Gurtanlegepflicht

Die Anschnallpflicht gilt in allen Fahrzeugen. So besteht auch die Gurtpflicht für Omnibusse und Nutzfahrzeuge. Nur für alte Modelle, die noch über keinen Sicherheitsgurt verfügen, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Die Strafen für das Fahren ohne Sicherheitsgurt liegen bei einem Bußgeld.

     
Tatbestand Bußgeld Punkte
     
bei nicht angelegten Sicherheitsgurt während der Fahrt (gilt auch für Fahrgäste in Bussen) 30 Euro -
     
     
Kindergurtpflicht Kindersicherungspflicht

Für  ungesicherte Kinder besteht ein 7-fach höheres Risiko, schwer verletzt oder getötet zu werden.
Bei der Anschnallpflicht für Kinder ist zu beachten, bei einer Körpergröße unter 1,35 Meter müssen Kinder auf speziellen Kindersitzen transportiert werden.

     
Tatbestand Bußgeld Punkte
     
Die Beförderung eines Kindes ohne Verwendung einer anerkannten Rückhalteeinrichtung 40 Euro 1
     
bei mehreren Kindern 50 Euro 1
     
Die Beförderung eines Kindes bei nicht vorschriftsmäßiger Sicherung (z.B. Kindersitz) aber Verwendung eines Sicherheitgurtes 30 Euro -
     
bei mehreren Kindern 35 Euro -
     
     
Handyverbot Handyverbot » Handy-Bußgelder in Europa
Das Telefonieren am Steuer, während der Fahrt oder im Stand mit laufenden Motor, ist verboten und wird mit einem Bußgeld und Punkte in Flensburg geahndet.
     
Tatbestand Bußgeld Punkte
     
Ein Handy als Kraftfahrzeugführer (ohne Freisprechanlage) während der Fahrt benutzen. 40 Euro 1
     
Ein Handy bei Radfahren benutzen 25 Euro -
     
 

Stand: 01/2012

 

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