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Beleidigungen und Kosten

Nicht nur im Straßenverkehr oder aus Ärger über einen Strafzettel gilt eine Beleidigung als einen Angriff auf die Ehre der Person, die der Missachtung, Kundgebung oder Nichtachtung ausgesetzt ist. Im Straf-Gesetz-Buch (StGB) wird eine Beleidigung mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft, diese wird im § 185 des StGB geregelt.

Strafen für Beleidigungen können aber auch höher ausfallen, wenn die Straftat mittels einer Tätlichkeit begangen wird, dann nämlich kann das Urteil eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren geben. Deshalb ist es wohl überlegt, was man zu wem sagt bzw. wie die weitere Reaktion von einem selbst ist. Mit seinem Verhalten kann man deshalb bestimmen, wieviel Geld und Nerven gespart werden kann. Der untere "Bußgeldkatalog für Beleidigungen" ist kein fest vorgeschriebener Bußgeldkatalog sondern es sind nur Anhaltspunkte und jeder Beleidigungsfall wird einzeln verhandelt und kann duchaus auch unterschiedliche Urteile habe. Die Geldstrafe wird meistens in Tagessätzen verhängt und kann daher auch unterschiedlich hoch ausfallen. Deshalb ist das Urteil immer von den Umständen der Tat und von den wirtschaftlichen Verhältnis abhängig.

Beleidigung einer Politesse:

"Schlampe" 1.900,- Euro
"Fieses Miststück" 2.500,- Euro
"Krankhat Dienstgeil" 800,- Euro
"Wegelagerer" 450,- Euro
"zu dumm zum Schreiben" 450,- Euro
"Hast Du blödes Weib nichts besseres zu tun" 500,- Euro
"Fieses Stück"   2500,- Euro
"Alte Sau" 2500,- Euro
   

      
Beleidigung eines Polizisten:

 "Vogel zeigen" 1.000,- Euro
"Zunge rausstrecken" 300,- Euro
"Sie Schwein" 200,- Euro
"Du Schwein" 2.000,- Euro
"Stinkefinger" 4.000,- Euro
"A-Zeichen" 750,- Euro
"einen Polizisten Duzen" 600,- Euro
"verfluchtes Wegelagerergesindel"                        900,- Euro
"Wichtelmann" 1000,- Euro
"'Bullenschwein (mit Stinkefinger)" 1000,- Euro
"Raubritter" 1500,- Euro
"Trottel in Uniform" 1500,- Euro
"Ihr seit doch alle Arschlöcher" 1500,- Euro
"Idioten, Ihr gehört in die Nervenheillanstallt" 1500,- Euro
"Am liebsten würde ich jetzt Arschloch sagen" 1600,- Euro
"Du Wichser" 1000,- Euro


Beleidigungen allgemein:

"Beklopter" 250,- Euro
"Leck mich doch" 300,- Euro
"Dumme Kuh" 300,- bis 600,- Euro
"Witzbold" 300,- Euro
"Du armes Schwein, Du hast doch eine Mattscheibe" 350,- Euro
"Du blödes Schwein" 500,- Euro
"Dir hat doch die Sonne das Gehirn verbrannt" 600,- Euro
"Bei Dir Piept´s wohl" 750,- Euro

 

Beleidigungen durch Gesten:

"Zunge rausstrecken" 150,- bis 300,- Euro
"Scheibenwischer - Hand vor dem Gesicht wedeln" 350,- bis 1000,- Euro
"Mittelfinger" 600,- bis 4000,- Euro
"Arschloch - Kreis mit Daumen und Zeigefinger" 675,- bis 750,- Euro
"Vogel zeigen" 750,- Euro
   



Bei Ordnungshütern werden Beleidigungen besonders streng bestraft, da es sich hierbei nicht nur um die Beleidigung der Person handelt sondern auch eine Beleidigung gegen die Behörde (Beamtenbeleidigung) ist. Eine Äußerung gegen einen Polizisten, Hilfspolizisten und Politessen werden deshalb nicht nur von der Person zu Anzeige gebracht, sondern auch von dem Dienstherrn. Bei einer Verurteilung gibt es einen Eintrag im Bundeszentralregister und ein Vermerk im Verkehrszentralregister und wird mit 5 Punkten geahndet. Eine Beleidigung muß nicht direkt an einer Person erfolgen, denn selbst das zeigen des "Stinkefinger", in eine Videokamera (z.B. bei einer Abstandsmessung) kann als solche ausgelgt werden. Weiterhin gute Fahrt und lieber einmal tief durchatmen.
 

 

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