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Kfz-Steuer 2009 - Die neue Kfz-Steuer im Überblick |
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Was sich ändert und wieviel man zahlen muss erfahren Sie hier!
Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009:
Ab 01.07.2009 werden Fahrzeuge nicht nur wie üblich nach Hubraum bemessen sondern noch zusätzlich nach CO2-Ausstoß. Eine Begrenzung der Besteuerung für Fahrzeuge mit viel Hubraum gibt es nicht mehr!
Für Ottomotoren gilt:
Hubraumberechnung: 2 Euro pro angefangene 100 cm³
CO2 Berechnung: 2 Euro pro Gramm CO2/km oberhalb dem steuerfreien Grenzwert von 120g/km
Für Dieselmotoren gilt:
Hubraumberechnung: 9,50 Euro pro angefangene 100 cm³
CO2 Berechnung: 2 Euro pro Gramm CO2/km oberhalb dem steuerfreien Grenzwert von 120g/km
Der Grenzwert für den freien CO2 Ausstoß wird schrittweise verschärft:
-ab 01. Januar 2012 auf 110 Gramm CO2 pro Kilometer
-ab 01. Januar 2014 auf 95 Gramm CO2 pro Kilometer
Steuerbefreiung:
Anmeldungen von neuen Fahrzeugen mit Euro-6 Norm zwischen den 1. Juli 2009 und 31. Dezember 2013 erhalten ab 2011 eine befristete (bis 31. Dezember 2013) Steuerbefreiung in Höhe von 150 Euro.
Erstzulassung zwischen dem 5. November 2009 und 30. Juni 2009:
Fahrzeuge die ab den 5.November 2008 und bis zum 30.Juni 2009 erstmals zugelassen worden sind, werden nach einer eventuellen Steuerbefreiung, mit der für sie günstigeren Variante berechnet. D.h. entweder gilt das neue oder das alte Steuersystem! Der günstigere Satz wird angewandt - hier handelt das Finanzamt automatisch!.
Steuerbefreiung:
Anmeldungen von neuen Fahrzeugen mit Euro-4 Norm zwischen 5. November 2008 und 30. Juni 2009 sind für 1 Jahr von der Steuer befreit! (Außer Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter, hier werden 1,20 Euro pro angefangene 100 cm³ fällig)
Anmeldungen von neuen Fahrzeugen mit Euro-5 und 6 Norm zwischen 5. November 2008 und 30. Juni 2009 sind max. bis 31.12.2010 von der Steuer befreit.
Erstzulassung vor dem 5.November 2008:
Für momentan angemeldete Fahrzeuge (angemeldet bis 4. November 2008) ändert sich nichts! Diese sollen erst ab 2013 nach der neuen Kfz-Steuer berechnet werden, konkrete Einzelheiten liegen aber noch nicht vor.
Steuerbefreiung:
Anmeldungen von Fahrzeugen mit Euro-5 Norm vor dem 5. November 2008 zahlen ab 1.1.2009 ein Jahr keine Kfz-Steuer)
SyB - Fotolia.com
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