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Begleitendes Fahren ab 17

Führerschein mit 17

Führerschein mit 17Mit 17 Jahren Autofahren?! Das Begleitente Autofahren mit 17 Jahren wird in vielen Bundesländern eingeführt, für mehr Verkehrssicherheit (Sicherheit durch Fahrpraxis) junger Fahranfänger.

Die richtige Fahrbegleitung ist wichtig!
Nach bestandener Prüfung ist das Autofahren bereits mit 17 Jahren möglich, eine Bestimmung hierbei ist allerdings, dass eine Begleitperson bei jeder Fahrt anwesend ist. Diese Begleitperson muss bei der Antragstellung mit angegeben werden, hier können aber auch mehrere Personen genannt werden.

Mit der Zustimmung des gesetzlichen Vertreter kann die Ausbildung für die Führerscheinklassen B und BE bereits mit 16 ½ Jahren begonnen werden. Die Führerscheinklasse B beinhaltet automatisch die Klassen M, L und S, mit denen auch ohne Begleitung gefahren werden kann, da das Mindestalter schon erreicht ist.

Die theoretischen Prüfung kann 3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgelegt werden und die praktische Führerschein-Prüfung einen Monat vorher. Die befristete Prüfungsbescheinigung (eine bestandene Prüfung vorausgesetzt) wird dann mit der Vollendung des 17. Lebensjahres ausgestellt. Diese Prüfbescheinigung hat ihre Gültigkeit im gesamten Bundesgebiet, nicht aber im Ausland, d. h. bis zur Grenze kann gefahren werden, aber dann muss ein Fahrerwechsel erfolgen.

Bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gilt diese Prüfbescheinigung als Führerschein ersatz, bis spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte der Antrag für einen Kartenführerschein gestellt sein. Zu beachte ist auch noch, das bei Fahrt immer ein Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) mitzuführen ist, denn auf der Prüfbescheinigung stehen zwar die Begleitpersonen drauf, ist aber kein Lichtbild vorhanden vom Inhaber vorhanden.

Eine oder mehrere Begleitpersonen müssen, wie oben geschrieben, schon bei er Antragsstellung angegeben werde, diese Personen sind nicht zwangsläufig die Eltern oder Erziehungsberechtigten, es müssen aber folgende Kriterien erfüllt sein:
 

  • Mindestalter 30 Jahre
  • 5 Jahre ununterbrochene Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B
  • max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • die Begleitperson muss während der fahrt weniger als 0,5 Promille Blutalkohol haben


Trotz einer Begleitperson während der Fahrt liegt die Verantwortung bei dem Fahrzeugführer nicht bei der Begleitperson, denn diese ist ein Beifahrer und kein Hilfsfahrlehrer, der in die Fahrtätigkeit eingreift.

Hilfreiche Einweisung für die Begleitperson kann durch die Fahrschule erfolgen, die aber nicht vorgeschrieben ist aber empfohlen wird.

Bei weiteren Fragen hilft gerne die Fahrschule weiter und informiert auch über notwendige Anträge oder eventuellen mehr Kosten.

 

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