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Nun ist es geschafft der erste Führerschein ist da, aber erst einmal nur auf Probe. Die Probezeit beträt 2 Jahre außer durch falsches Verhalten im Straßenverkehr, dann kann die Probezeit auf 4 Jahre erweitert werden. In einigen Bundesländern ist es sogar möglich die Probezeit um ein Jahr zu kürzen, hierzu wird allerdings eine freiwillige Teilnahme an einem FSF-Seminar voraus gesetzt.
Die Fahrerlaubnis auf Probe bleibt bestehen. Allerdings verlängert sich für diejenigen, die in der Probezeit mit einem schweren oder zwei weniger schweren Verkehrsverstößen auffallen und die deshalb an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen, die Probezeit um zwei auf vier Jahre. Außerdem sind die Maßnahmen an das Punktsystem angeglichen worden:
| Zuwiderhandlungen |
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Maßnahmen |
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| eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen |
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Anordnung, an einem Aufbauseminar (Nachschulung) teilzunehmen |
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| nach Teilnahme ein einem Aufbauseminar erneut ein schwerwiegender oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen |
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Verwarnung; Empfehlung, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen |
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| nach Ablauf dieser Frist erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen |
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Entziehung der Fahrerlaubnis |
Eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist frühestens nach drei Monaten möglich.
Wie bisher gilt, dass nur solche Zuwiderhandlungen zu Maßnahmen nach den Regelungen für die Fahrerlaubnis auf Probe führen können, die in das Verkehrszentralregister eingetragen werden, also mindestens mit 40 Euro Geldbuße geahndet worden sind.
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| Quelle: www.bmvbs.de |
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| Nachschulung in der Probezeit |
Zu einer Nachschulung in der Probezeit wird man eingeladen, bei einem Verkehrsverstoß im Straßenverkehr, der mindestens einen Bußgeld von 40 Euro fordert und somit auch einen Punkt in Flensburg beinhaltet. Nach aber spätestens dem dritten Verstoß ist der Führerschein für mindestens ein halbes Jahr auf Urlaub.
Hier sind nun einige Verkehrsverstöße aufgelistet, bei dem ein Aufbauseminar bereits nach dem ersten Verstoß angeordnet wird. |
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| Überfahren roter Ampel oder Stoppschild - Vorfahrtsverletzung - Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 km/h - falsches Überholen - Alkohol/Drogen am Steuer - Unfallflucht - Fahren ohne Versicherungsschutz - Fahren mit nicht zugelassenen Fahrzeugen (z.B. kein Tüv) - zu wenig Sicherheitsabstand - unterlassene Hilfeleistung - falsches Abbiegen - Missachtung des Rechtsfahrgebots - Nötigung - u.v.m. |
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| In der Kategorie Bußgeldkatalog sind alle Strafen aufgeführt. Hier stehen nur einige zur Auswahl. Um aber auf Nummer sicher zu gehen, kann die örtliche Polizeidienststelle angerufen werden, die helfen gerne weiter. |
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