Home Führerschein-Info Führerschein im Ausland

 

Auto-Info-NewsLetter

Ordern Sie die neuesten Infos & News zu den wichtigsten Themen wie Neuvorstellungen,Verkehr und Tipps rund ums Fahrzeug! Unsere Infomails werden maximal einmal im Monat versendet!

 

Punkte & Bußgeldkatalog

Beleidigungen und Kosten
article thumbnaiNicht nur im Straßenverkehr oder aus Ärger über einen Strafzettel gilt eine Beleidigung als einen Angriff auf die Ehre der Person, die der Missachtung, Kundgebung oder Nichtachtung ausgesetzt ist. Im Straf-Gesetz-Buch (StGB) wird eine Beleidigung mit einer Geldstrafe oder einer...
Führerschein im Ausland

Gültigkeit deutscher Fahrerlaubnisse (Führerscheine) im Ausland

Gültige deutsche Führerscheine, auch die der ehemaligen DDR, werden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) (Norwegen, Island, Liechtenstein) anerkannt (Entscheidung der Kommission vom 21. März 2000 über Äquivalenzen zwischen bestimmten Klassen von Führerscheinen (2000/275/EG), EG-ABl. Nr. L 91 vom 12. April 2000).


Beachten Sie jedoch bitte, dass im Ausland Führerscheine, deren Inhaber nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben (dies betrifft die Klasse A 1) sowie die nationalen Klassen M, L, S und T in anderen Mitgliedstaaten der EU oder des EWR, nicht anerkannt werden müssen. Außerdem kann die Gültigkeit abgelehnt werden, wenn gegen Sie zum Beispiel eine Entziehung oder Aufhebung der Fahrerlaubnis, ausgesprochen wurde.

Sofern Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR nehmen, gilt Ihr Führerschein grundsätzlich ohne Umtausch weiter. Über eventuelle Einschränkungen oder Registrierung informieren Sie sich bitte bei Ihrer dann zuständigen Behörde des Mitgliedstaates.

Die Anerkennung des Führerscheins in Staaten außerhalb der EU und des EWR hängt davon ab, welchen Führerschein Sie besitzen (grau oder rosafarbenes Muster, Scheckkarte oder internationaler Führerschein) und welchem internationalen Abkommen der jeweilige Staat beigetreten ist.

Wir bitten um Verständnis, dass hierzu keine umfassende Darstellung gegeben werden kann. In den meisten europäischen Staaten ist ein internationaler Führerschein nicht erforderlich. Ob jedoch eine Übersetzung des Führerscheins oder ein internationaler Führerschein mitgeführt werden muss, sollten Sie vor Reiseantritt beim Reiseveranstalter oder der zuständigen Stelle des Staates, den Sie besuchen wollen, erfragen.

Quelle: www.bmvbs.de

 

Verwandte Themen:
Die Geschichte des Führerscheins
Führerscheinklassen
Führerscheinklassen Alt vs. Führerscheinklassen Neu
Wissen rund um den Führerschein
Führerschein, Lernsoftware & Bücher
Punkte in Flensburg
Richtlinien und Grundlagen des Führerscheins
Führerschein auf Probe
Begleitendes Fahren ab 17
Sehtest
Medizinisch-psychologische Untersuchung

 


 

 

Führerschein Lernsoftware und Bücher

 
Copyright © 2012 meine-auto.info. Alle Rechte vorbehalten.
Joomla! ist freie, unter der GNU/GPL-Lizenz veröffentlichte Software.
 

QR-Code von
meine-auto.info