Home Auto-News Reisen Nicht ohne Grüne Karte ins Ausland

 

Auto-Info-NewsLetter

Ordern Sie die neuesten Infos & News zu den wichtigsten Themen wie Neuvorstellungen,Verkehr und Tipps rund ums Fahrzeug! Unsere Infomails werden maximal einmal im Monat versendet!

 

Neuesten Tipps & Infos

Die Autobatterie
article thumbnailDie Autobatterie  - Laden, überprüfen, testen und erhalten Die Autobatterie bzw. auch Starterbatterie ist ein Akkumulator der den elektrischen Strom für den Anlasser eines Verbrennungsmotors zur Verfügung stellt. Die Autobatterie wird bei laufenden Motor von der...
Nicht ohne Grüne Karte ins Ausland
Benutzerbewertung: / 0
SchwachPerfekt 
Montag, den 19. Juli 2010 um 05:33 Uhr

Die grüne Karte fürs Ausland nicht vergessenAuch wenn die grüne Versicherungskarte nicht mehr in allen Ländern vorgeschrieben ist, sollte sie bei Autofahrten ins Ausland auf jeden Fall mit an Bord sein. Immerhin dient das Dokument als Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung und kann nach einem Unfall die Schadenabwicklung erheblich erleichtern. Sie ist bei den Kfz-Versicherern kostenfrei erhältlich und in der Regel mehrere Jahre gültig.

Geht die Reise nach Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Serbien/Montenegro, Russland, in die Türkei, nach Tunesien, in die Ukraine und nach Weißrussland, muss die „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“ nach wie vor mitgeführt werden. Das Kosovo erkennt die Grüne Karte nicht. Dort muss der Reisende an der Grenze eine örtliche Kfz-Versicherung abschließen, darauf weisen die Sachverständigen der DEKRA Claims Services GmbH hin. Dies gilt auch für den asiatischen Teil der Türkei.

Um auch im Falle eines Unfalls im Ausland gut vorbereitet zu sein, empfiehlt sich das Mitführen eines Europäischen Unfallberichts mit einer Ausfüllhilfe in verschiedenen Sprachen. Die Versicherer halten ihn kostenlos bereit. Für die Schadenregulierung wichtig sind das amtliche Kennzeichen, Namen und Anschriften der beteiligten Fahrer und Zeugen sowie Ort und Zeit des Unfalls. Außerdem sollte man die Versicherungsgesellschaft und die Versicherungsscheinnummer notieren, die Unfallstelle von verschiedenen Seiten fotografieren und eine Unfallskizze zeichnen.

Wer im Ausland Opfer eines Unfalls wird, kann sich an den Zentralruf der Autoversicherer (0049 180 25026) wenden. Dieser ermittelt den zuständigen Schadenregulierer in Deutschland. Wer selbst einen Unfall verursacht hat, meldet den Schaden seiner Versicherung wie im Inland. Bei Unfällen mit Verletzten ist die europaweite Notrufnummer 112 selbst von Handys ohne Guthaben erreichbar. (auto-reporter.net/sr)

 
 
Bilder von Personal Art - einzigartige Pop-Art-Porträts als besonderes Geschenk

Copyright © 2012 meine-auto.info. Alle Rechte vorbehalten.
Joomla! ist freie, unter der GNU/GPL-Lizenz veröffentlichte Software.
 

QR-Code von
meine-auto.info