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Am Nichtfliegen verdienen Fluggesellschaften am meisten
Samstag, den 30. Januar 2010 um 06:49 Uhr

FlughafenpassagiereBei einer Untersuchung von 15 Billigfluganbietern hat der ADAC festgestellt, dass Fluggesellschaften im Falle eines nicht angetretenen Fluges in keinem Fall den reinen Flugpreis erstatten. Lediglich 56 Prozent von den Nebenkosten, die nur anfallen, wenn tatsächlich geflogen wird, werden durchschnittlich erstattet.

Die skandinavische SAS und Spanair zahlten immerhin je 89 Prozent der 91 bzw. 89 Euro teuren Nebenkosten zurück und schnitten somit am besten ab. Erstattungen über 80 Prozent gab es auch bei Turkish Airlines, TUIfly und Condor. Keinen Cent dagegen erstattete Ryanair für den nicht angetretenen Flug. So verdient diese Gesellschaft an einem Kunden deutlich mehr, wenn dieser storniert und nicht fliegt. Da der Flug selbst nur mit drei (!) Euro zu Buche schlägt, die eingesparten Nebenkosten aber 76 Euro betragen, wird aus dem Draufzahlgeschäft ein satter Gewinn. Darüber hinaus kann der nicht angetretene Flug noch einmal verkauft werden.


Der ADAC kritisiert allerdings nicht allein die Höhe der Erstattung, denn auch das Verfahren, um nach einer Absage wenigstens einen Teil der Kosten zurückzubekommen, ist teuer und schwierig. Während sich die Buchungen in der Regel schnell und unproblematisch über das Internet abwickeln lassen, ist im Falle eines Stornos vom Kundenservice meist kaum noch etwas zu spüren.

Beispiel easyJet: Der ADAC-Mitarbeiter sucht lange auf der Homepage, bis er den Hinweis auf eine 0900-Nummer findet, wo aber kein Durchkommen ist. In der Warteschleife wird ihm schließlich empfohlen, eine Mail zu schreiben. Erst nach der zweiten Mail gibt es gerade mal zwölf Euro vom Gesamtpreis von rund 77 Euro zurück. Wenn man dann noch die 8,43 Euro Handykosten für sieben Minuten Hotline abrechnet, bleiben 3,57 Euro übrig. Im Callcenter von Germanwings erfährt der Tester des Klubs – für 99 Cent pro Minute –, dass er im Internet ein neunseitiges Formular findet, das er am besten per Einschreiben mit Rückschein an die Gesellschaft schicken sollte. Der Erfolg: 33 Euro Erstattung bei einem Gesamtpreis von 144 Euro.

Außerdem bemängelt der Automobilklub, dass der Kunde oft nicht ersehen kann, wie sich der Erstattungsbetrag zusammensetzt. Nur die wenigsten Gesellschaften listen die Posten verständlich auf.

Für diesen Test wurde bei 15 Airlines einen Monat vor Reiseantritt online ein Hin- und Rückflug zum günstigsten Tarif gebucht und zwei Wochen später wieder abgesagt. Die Flüge sollten jeweils von München (KLM: ab Berlin, Ryanair: ab Ffm-Hahn) in europäische Großstädte gehen. (auto-reporter.net/sr)

 

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