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Tiefschnee im Hochgebirge: Jeder vierte Alpenpass gesperrt
Donnerstag, den 12. Januar 2012 um 06:44 Uhr

Tiefschnee im Hochgebirge: Jeder vierte Alpenpass gesperrtDie Zahl der für den Straßenverkehr geschlossenen Alpenpässe steigt weiter. Derzeit ist jede vierte Alpenquerung wegen Tiefschnee geschlossen, berichtet der Auto Club Europa (ACE).  Damit sind insgesamt 53 der rund 200 meist befahrenen Passstraßen geschlossen, das sind neun mehr als in der Vorwoche (3.10.2012). Vorrübergehend wegen Lawinengefahr unpassierbar sind in Österreich unter anderem der Arlberg, die Felbertauernstraße, der Flexenpass, der Gaichtpass, der Wintersportort Kühtai. Außerdem ist auch die Fahrt durch das Zillertal nicht mehr möglich. Am Anfang der Woche waren mehrere Ortschaften im Westen Österreichs von der Außenwelt gänzlich abgeschnitten. Laut ACE wird sich die Lage aber im weiteren Verlauf der Woche wieder entspannen.

Lawinengefahr: Warnungen beachten
Infolge zunehmender Schneefälle geht der Klub demnächst von weiteren Passsperrungen aus und rät, nur mit Winterausrüstung beziehungsweise mit Schneeketten im Gepäck ins Hochgebirge zu reisen. Autofahrer sollten sich auf weitere Behinderungen einstellen und die behördlichen Warnung vor Lawinenabgängen beachten. In Frankreich besteht unter anderem auch auf Croix Haute und in der Schweiz auf der Strecke Vinadi-Samnaun Kettenpflicht.


Veränderung zum 2. Januar 2012

Neu: vorübergehend geschlossen wurden (wegen Lawinengefahr):
Österreich: Arlberg, Felbertauernstraße, Flexenpass, Gaichtpass, Kühtai
Österreich/Italien: Reschenpass
Österreich/Schweiz: Zufahrt Samnaun

Vorübergehend geschlossen:
Österreich: Zillertal
Schweiz: Engadin-Hochtal, Furka Autoverladung, Oberalp Autoverladung

Weitere Straßensperrungen/Kettenpflicht

Sperren wegen Lawinengefahr in Österreich: B197 Arlbergpass, P1 Felbertauernstrasse, L198 von Lech nach Warth, B198 Flexenpass, B199 Gaichtpass, L237 Kühtai, B180 Reschenpass, B169 Zillertal, L348 Zufahrt Samnaun.

Kettenpflicht besteht in Österreich für alle Fahrzeuge auf folgenden Strecken: B181 Achenpass, L193 Faschinajoch, B179 Fernpass, Gerlos-Mautstraße, B99 Katschbergpass, B99 Radstädter Tauernpass, B114 Triebener Tauern, L240 Ventertal.

Kettenpflicht besteht in Frankreich für alle Fahrzeuge auf folgenden Strecken: Croix Haute, Lautaret, Montets, Vars.

Winterausrüstungspflicht in Südtirol: In Südtirol dürfen bei winterlichen Verhältnissen (Schnee, Matsch oder Eis) nur Fahrzeuge fahren, die Winterreifen oder montierte Schneeketten haben. Die Verordnung wird mittels entsprechender Straßenbeschilderung zur Kenntnis gebracht.

Kettenpflicht in der Schweiz: Kettenpflicht besteht in der Schweiz für alle Fahrzeuge auf der Strecke Vinadi-Samnaun.

Der ACE empfiehlt, bei Fahrten in die Schweizer Bergwelt generell Schneeketten mitzuführen. Viele Pässe haben Schnee bedeckte Fahrbahnen und eine Kettenpflicht für einzelne Pässe kann jederzeit kurzfristig eingeführt werden. (Auto-Reporter.NET/sr)(Foto: Unimog/Auto-Reporter.NET)

Fahren mit Schneeketten


 

 
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