Home Auto-News Verkehrsnews Wer haftet bei der Probefahrt?

 

Auto-Info-NewsLetter

Ordern Sie die neuesten Infos & News zu den wichtigsten Themen wie Neuvorstellungen,Verkehr und Tipps rund ums Fahrzeug! Unsere Infomails werden maximal einmal im Monat versendet!

 

Neuesten Tipps & Infos

Die Autobatterie
article thumbnailDie Autobatterie  - Laden, überprüfen, testen und erhalten Die Autobatterie bzw. auch Starterbatterie ist ein Akkumulator der den elektrischen Strom für den Anlasser eines Verbrennungsmotors zur Verfügung stellt. Die Autobatterie wird bei laufenden Motor von der...
Wer haftet bei der Probefahrt?
Donnerstag, den 17. Juni 2010 um 05:45 Uhr

Wer haftet bei einer ProbefahrtWer den Sommer mit einem neuen fahrbaren Untersatz beginnen will, sollte beim Autokauf einige prinzipielle Voraussetzungen beachten. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV): „Seien Sie vorsichtig bei der Probefahrt. Ist der Wagen nicht vollkaskoversichert, kann es teuer werden, wenn es Beulen gibt.“

Findet die Probefahrt bei einem Händler statt, ist das Fahrzeug meistens vollkaskoversichert. Damit besteht für den Testfahrer keine Gefahr, dass er für einen Schaden am Auto haften muss. Ausnahme: grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Bei Privatverkäufen gibt es einige Besonderheiten bei der Probefahrt: Kommt es zu einem Unfall, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung grundsätzlich den Fremdschaden. Kratzer oder Beulen am Testwagen sind ein Fall für die Vollkasko – so es sie denn gibt. Für die mögliche Selbstbeteiligung und Höherstufung ist allerdings der Probefahrer verantwortlich. Lilo Blunck: „Das allein kann schon ein teures Vergnügen werden.“ Noch teurer wird’s, wenn keine Vollkasko besteht: Dann zahlt der Kaufinteressent den gesamten Schaden am Testfahrzeug selbst!

Mit dem Kauf von Privat übernimmt der Käufer die Kfz-Versicherung automatisch mit. Er kann sie sogar weiterführen. Lilo Blunk: „Aber Achtung: Vor der Ummeldung mmer erst prüfen, ob es nicht bessere Angebote gibt.“ Wer einen anderen Versicherer bevorzugt, besorgt sich dessen elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Die Zulassungsstelle erledigt dann den Rest. Die alte Police wird deaktiviert und der neue Vertrag beginnt nahtlos. (News-Reporer.NET/um)

 
Bilder von Personal Art - einzigartige Pop-Art-Porträts als besonderes Geschenk

Copyright © 2012 meine-auto.info. Alle Rechte vorbehalten.
Joomla! ist freie, unter der GNU/GPL-Lizenz veröffentlichte Software.
 

QR-Code von
meine-auto.info