Darf ich auch beim Autofahren Flagge zeigen?
Selbstverständlich! Kleine Fähnchen an den Windschutzscheiben, Aufkleber am Auto oder gleich den ganzen Wagen in schwarz-rot-gold lackieren – kein Problem. Alles ist erlaubt, solange die Sicht des Fahrers nicht eingeschränkt wird und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Zum Beispiel ist es verboten, eine großformatige Nationalflagge an einer langen Stange während der Fahrt aus dem Fenster zu halten.
Darf ich mit „voller Beflaggung“ auf die Autobahn?
Jein. Hier kommt es auf das Tempo an. Bei Fahrten auf der Autobahn muss sichergestellt sein, dass sich Fähnchen nicht lösen und eventuell den nachfolgenden Verkehr gefährden. Hier wird es bei etwa 90 km/h kritisch. Deswegen rät der ADAC, die Fähnchen sicherheitshalber vor dem Auffahren auf die Autobahn abzunehmen.
Die Erfahrung während der WM vor vier Jahren im eigenen Land hat übrigens gezeigt, dass es keinerlei größere Unfälle gab.